Serie: Schadensfall des Monats Februar 2025 …

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Serie: Schadensfall des Monats Februar 2025 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: Wenn der Postmann keinmal klingelt

06.03.2025

Immer im Gespräch bleiben – der Versicherer lässt mit sich reden

Dank der überzeugenden Argumentation unserer Schadenabteilung erkannte der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer an, dass das Versäumen der die Notfrist in diesem Fall äußerst unglücklich versäumt wurde.

Der Versicherer gewährte dem Makler deshalb Abwehrschutz. Das bedeutet: Er übernahm die Kosten zur Verteidigung gegen die Klage – sogar inklusive der zusätzlichen Kosten, die durch das drohende Versäumnisurteil entstanden waren. Normalerweise hätte der Makler diese überflüssigen Kosten selbst tragen müssen.

Nehmen Sie gerichtliche Fristen ernst – das Fazit

Insbesondere bei gelben Umschlägen ist höchste Aufmerksamkeit gefragt! Diese gerichtlichen Postzustellungsurkunden enthalten oft Dokumente mit Notfristen – meist nur 14 Tage – die keinesfalls versäumt werden dürfen. Andernfalls drohen nicht nur hohe Gerichtskosten, sondern auch ein automatisches Urteil gegen Sie, selbst wenn die eigentlichen Vorwürfe unbegründet sind!

Wenn also schon der Postmann nicht zweimal klingelt, sollten doch zumindest bei Ihnen selbst alle Alarmglocken schrillen, wenn Sie einen gelben Briefumschlag erblicken.

 

Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:

Die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.

Ansprechpartner zu dieser Meldung:

Dr. Oliver Fröhlich, Hans John Versicherungsmakler GmbH

E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de

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