Serie: Schadensfall des Monats Dezember 2024 …

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Serie: Schadensfall des Monats Dezember 2024 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Kein Frühstück bei Tiffany!“

06.01.2025

Leistungsanspruch durchsetzen

Statt den M nun im Regen stehen zu lassen, erarbeiteten wir gemeinsam mit dem Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer eine Argumentationsstruktur, mit der dieser in die Lage versetzt wurde, K aufzuzeigen, wie die aktive Durchsetzung des Leistungsanspruchs gegenüber der Betriebshaftpflichtversicherung angestoßen werden muss. Im Kern ergab sich die vermutete Leistungspflicht der B daraus, dass der Ausschlusstatbestand, den diese verwendet, überraschend sein dürfte, weil Sachschäden in den BBR zunächst erstmal grundsätzlich als versichertes Risiko genannt sind. An anderer Stelle des Bedingungswerkes folgten generelle Ausschlüsse für Waren in der Obhut von Auktionshäusern. Dann folgt wiederrum an anderer Stelle eine allgemeine Deckungserweiterung für Schäden an fremden Sachen durch die berufliche Tätigkeit bevor zum Ende des Wordings für Auktionshäuser wiederum ein Ausschluss von versicherten Risiken bei Beschädigung oder Vernichtung fremder Sachen statuiert wird. K ließ sich in einer Vielzahl von Gesprächen, auch mit unserer Schadenabteilung, darauf ein, diesen richtigen – im Ergebnis aber leider langen – Weg zu beschreiten.Die Regulierung des Schadens an der Tiffanylampe konnte abschließend – wenn auch leider nur durch einen Deckungsprozess, den K gegen die B führen musste – erreicht werden.                                                                                                                                                                                                                                                        

Fazit

Bei der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung geht es um die Abwehr unbegründeter und um die Freistellung begründeter Ansprüche. Daran fehlt es schlicht und ergreifend, wenn Ablehnungen der vorangestellten Versicherer zu Unrecht ergingen. In diesen Situationen kommt es darauf an, den VSH-versicherten Makler und auch dessen Kunden mit Empathie und Fingerspitzengefühl an die Hand zu nehmen, um diesen zu ermöglichen, den für sie juristisch richtigen Weg zu wählen und letztlich Zeit und insbesondere Geld zu sparen. Somit kann insbesondere auch eine Belastung des Makler-Kunden-Verhältnisses vermieden werden.

 

Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:

Die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.

Ansprechpartner zu dieser Meldung:

Dr. Oliver Fröhlich, Hans John Versicherungsmakler GmbH

E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de

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