Gastbeitrag von Versicherungsmakler Eckhard Borchardt: Sonderaktionen …

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Gastbeitrag von Versicherungsmakler Eckhard Borchardt: Sonderaktionen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung – mit Bedacht einsetzen

13.10.2017

© magele-picture / fotolia / Borchardt

 

Erst Voranfragen, dann Sonderaktionen

Wegen der genannten Einschränkungen sollte man, bevor BU-Sonderaktionen in Betracht gezogen werden, immer erst die Versicherbarkeit in „normalen“ Tarifen prüfen (lassen). Das macht sowohl für den Vermittler als auch für den Kunden einige Arbeit, denn Risikovoranfragen sollten, wenn Sie zu aussagekräftigen Ergebnissen führen sollen, gut vorbereitet sein.

Oft lohnt sich der Aufwand. Über Risikovoranfragen ist viel mehr möglich, als man zunächst denkt. Diese Chance sollte man nicht ungenutzt lassen, obwohl es auf den ersten Blick einfacher erscheint, über BU-Aktionen schnell und mit wenig Fragen an eine Absicherung zu kommen.

Makler müssen den gesamten Markt sondieren

BU-Aktionen stehen ganz am Ende der Klärung der Versicherbarkeit.

  1. Ist wirklich mit den Vorerkrankungen in dem konkreten Fall eine Absicherung am Markt nicht möglich oder nur zu unzumutbaren Bedingungen (ungünstige Leistungsausschlüsse, sehr hohe Risikozuschläge)?
  2. Wurde dies sorgfältig bei einer hinreichenden Anzahl von Gesellschaften mit Risikovoranfragen geklärt?

     

Kommentare


fd@frank-dietrich-fachmakler.de
7 Jahre, 8 Monate her

Danke Herr Borchardt für diesen Artikel. Sonderaktionen befreien nicht vor der umfassenden Prüfung der Versicherungsfähigkeit. Absolut richtig!


 

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