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Eine Unfallversicherung, die angeblich wie ein Haftpflichtversicherer leistet, eine Unterversicherung berücksichtigt und Leistungsausschlüsse nach „üblicher Weise“ regelt - Gibt es das?

28.07.2016

© Pixabay

„Üblicher Weise“ wird sicher zu viel Gesprächsstoff, Missverständnissen und unterschiedlichen Auslegungen führen. Klare Ausschlüsse wären bei einem Produkt, das bis zu 10 Millionen Leistungen erbringt, wesentlich hilfreicher. Sich im Schadenfall nicht erbrachte Leistungen anrechnen zu lassen, weil der Versicherer sie als „üblicher Weise“ einstuft, führt im Leistungsfall sicher zu großer Verunsicherung. Vergleichbar wäre es – da man ja die Leistungen wie über einen Haftpflichtversicherer betrachten soll -, wenn ein Kfz-Versicherer den Schaden am gegnerischen Fahrzeug nicht erstattet, da für das Fahrzeug „üblicher Weise“ eine Kasko-Versicherung bestehen sollte.

Insbesondere die Leistungen einer gesetzlichen Unfallversicherung anzurechnen, auch wenn sie nicht erbracht werden, beinhaltet ein hohes Risiko für den Versicherten. Genau diese Fälle sollten ja in erster Linie über eine private Absicherung abgedeckt werden, da der Versicherte sonst keine Leistungen zu erwarten hat (weder von der gesetzlichen Unfallversicherung, noch über seine private Absicherung).

Ein z.B. 30jähriger Dachdecker, der einen Verdienstausfall in Höhe von 3.000,- Euro absichern möchte, hat für eine Police „Individual“ einen Jahresbeitrag in Höhe von rd. 460,- Euro zu entrichten. Über eine gängige Unfallversicherung mit entsprechender Progression kann sich ein Versicherter mit einem geringeren Beitrag bei Vollinvalidität mit mehr als 2 Millionen versichern.

Die Festlegung des Verdienstsublimit, die Berücksichtigung von unentgeltlichen Tätigkeiten und die Gefahr einer Unterversicherung entfallen. Die Anrechnung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt nicht. Und auch das Risiko, dass Leistungen von anderen Stellen angerechnet werden, obwohl sie nicht erbracht werden („üblicher Weise“), besteht dann nicht.

Die Deckungssumme von 10 Millionen schlägt den Vergleich natürlich. Aber 3.000,- Euro versicherter Verdienstausfall über 40 Jahre hochgerechnet, ergibt eine Leistung in Höhe von 1,44 Millionen. Wann eine Deckungssumme von 10 Millionen erforderlich ist, muss sicher individuell geklärt werden.

 

Max Schreiber

 

 

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