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Die Berücksichtigung des Geschlechts von Versicherten als Risikofaktor in Versicherungsverträgen ist eine Diskriminierung

Die Regel geschlechtsneutraler Pämien und Leistungen ist ab dem 21. Dezember 2012 anzuwenden. Die Richtlinie 2004/113/ EG untersagt jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.

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