Gastbeitrag von Fachanwalt für Versicherungsrecht Stephan …

Anzeige
Ihre externe Rechtsabteilung

Gastbeitrag von Fachanwalt für Versicherungsrecht Stephan Michaelis LL.M. - Redlicher Versicherungsnehmer bekommt kein Geld! Haftet dafür der Makler?

18.09.2018


Im vorliegenden Fall erfolgten sogenannte Streitverkündungen, sodass die gerichtlichen Tatsachenfeststellungen Bindungswirkung für ein Folgeverfahren (z. B. gegen den Makler) haben. Die in diesem Verfahren festgestellte Arglist kann also auch der Versicherungsmakler in einem Folgeverfahren nicht mehr als (versichertes) grob fahrlässiges Fehlverhalten qualifizieren. Dies wäre die letzte Rettung des Versicherungsmaklers, würde er erklären können, weshalb fehlerhaft oder irrtürmlicherweise der Online-Antrag anders gestellt worden war, als die Mitteilungen bzw. der Offline-Antrag des Versicherungsnehmers.

Fazit:
 
Um Risiken einer derartigen Haftungsverantwortlichkeit zu vermeiden, sollte der Versicherungsmakler im eigenen Interesse die vom Kunden mitgeteilten Informationen vollständig an den Versicherer weiterleiten. Policiert der Versicherer in Kenntnis der mitgeteilten Sachverhalte, hat der Versicherungsmakler seiner Informationspflicht umfassend genügt.
 
Unterlässt aber der Versicherungsmakler wesentliche vorvertragliche Informationen, nach denen der Versicherer ausdrücklich gefragt hat, dann kann eine solche haftungsbegründende Situation entstehen. Vermeiden Sie also einen „Systembruch“ zwischen Papier-Antrag und den nur vom Makler vorzunehmenden Online-Antrag. Denn der Bundesgerichtshof hatte sich schon sehr deutlich zur „Quasi-Haftung“ des Versicherungsmaklers geäußert. Nach dieser BGH-Entscheidung hat der Versicherungsmakler gegebenenfalls sowie der Versicherer selbst gegenüber seinem Kunden in Höhe der vollen Versicherungsleistung zu haften.

 

Stephan Michaelis LL.M.
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

  

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
KlimaPro

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
16.05.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
Anbieterwechsel in der betrieblichen Krankenversicherung und was es dabei zu beachten gilt
20.05.2025

Betriebliche Krankenversicherung ist der wohl aktuell am stärksten wachsende Vorsorgemarkt. Das sieht man allein …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
20.05.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Tagung / Seminar
Seminar: Persönliches Wachstum, Erfolg und Geld
13.06.2025

Ob Sie es wahrnehmen oder nicht: Geld spielt bei Entscheidungen von Anfang bis Ende …

Neueste Pressemeldungen

Recht / Steuern
AfW begrüßt EuGH-Urteil zu Check24 – Es stärkt die Maklerschaft!
13.05.2025

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt ausdrücklich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C 697/23) …

Versicherungen
17. AfW-Vermittlerbarometer: Geldwäscheprävention weiter in den Fokus
13.05.2025

Die Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bleiben für Vermittlerinnen und Vermittler ein …

Recht / Steuern
Kündigung nur mit gutem Grund - ARAG Experten mit wichtigen Informationen zum Kündigungsschutz
13.05.2025

Es ist erst einige Tage her, dass am Tag der Arbeit bundesweit wieder hunderttausende …