Ist Klara visionär?

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ARAG B2B - KW 46 - KV

Ist Klara visionär?

08.05.2017

8. Fotoservice

Des Weiteren ist es natürlich auch ganz wichtig, dass die Übermittlung von Fotos ermöglicht wird. Zum einen, damit der Versicherungsnehmer einfach seine Policen fotografieren kann, um dem Versicherungsmakler die Betreuung dieser Verträge zu ermöglichen. Dieser Service zur Unterstützung der Übernahme von Fremdverträgen muss zeitnah fertiggestellt werden.

9. auch im Schaden

Zum anderen bietet die Übermittlung von Fotos auch deutliche Erleichterungen im Rahmen der Schadenregulierung. Mit der Schadenmeldung kann der Versicherungsnehmer bereits per Foto gegenüber dem Makler schnell und einfach dokumentieren, welcher Schaden eingetreten ist. Auch zur Schadenunterstützung wird daher die Übermittlung von Fotos im Rahmen der Schadenmeldung einer unserer nächsten Mehrwerte sein.

10. Fingerunterschrift

Unter Zuhilfenahme anderer Apps ist es heute auch bereits leicht möglich, die Dokumente einer „Fingerunterschrift“ zu zeichnen. Dies ersetzt allerdings nicht das Schriftformerfordernis. Ein Schriftformerfordernis braucht der Versicherungsmakler unbedingt für jedwede Verzichtserklärung. Außerdem empfehlen wir auch dringend, dass eine echte Datenschutzerklärung und auch eine Maklervollmacht schriftlich erfolgt. Eine Fingerunterschrift ersetzt keine Schriftform. Schriftform liegt eigentlich nur dann vor, wenn der Versicherungsmakler im Original ein unterzeichnetes Dokument in den Händen hält. Trotz jedweder technischen Weiterentwicklung werden wir also diesen Systembruch in der digitalen Kommunikation nicht verhindern können. Deshalb unterstützt Klara die Übermittlung der Dokumente. Der Versicherungsmakler sollte sich aber alle diese Dokumente auf dem Postwege zuschicken lassen, um möglichst eine 100%-ige Rechtsicherheit zu haben.

Bei allen anderen Dokumenten genügt selbstverständlich die Textform. Daher werden wir auch dafür Sorge tragen, dass die weiteren Dokumente, wie die Bestandsübertragung oder der Maklervertrag mit einer Fingerunterschrift versehen werden können. Eine Signatur über das Pad oder das Handy gehört insofern auch schon zu den Voraussetzungen, welche eine moderne App bieten muss. Auch in dieser Hinsicht werden wir also den digitalisierten Arbeitsprozess optimieren. Dennoch ist es natürlich für den Juristen von großer Bedeutung, die jeweiligen Formerfordernisse einzuhalten, um für den Versicherungsmakler maximale Rechtsicherheit zu gewährleisten.

11. Patientenverfügung

Des Weiteren plane ich auch, dem Versicherungsmakler einen Mehrwert für seine Endkunden zu bieten, in dem wir Muster für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten anbieten. Dieses, wie auch andere vorgenannte Themen, gehen in den Bereich der rechtlichen Unterstützung ein. Der Versicherungsmakler darf nur im Rahmen der Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen rechtsberatend tätig sein. Darüberhinausgehende rechtliche Beratung ist dem Versicherungsmakler untersagt. Mir aber nicht! Deshalb bieten wir diese rechtlichen Unterstützungen äußerst preisgünstig künftig den Versicherungsmaklern als Mehrwert an. Damit hat jeder Versicherungsmakler einen weiteren Mehrwert und „Türöffner“ gegenüber seinen Kunden und kann echte Mehrwerte bieten, die andere Dienstleister ohne eine Rechtszulassung eben nicht anbieten können.

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