BaFin: GKV vermittelt Versicherungsverträge
Im September 2013 entschied der Bundesgerichtshof (BGH, 18.09.2013 - I ZR 183/12) in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren, dass für die gesetzlichen Krankenversicherer keine Sonderregeln gelten, wenn sie Zusatzleistungen privater Krankenkassen vermitteln. So wurde es einer gesetzlichen Krankenkasse mit dem Urteil verboten, "im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Endverbrauchern den Abschluss von Versicherungsverträgen mit privatwirtschaftlich organisierten Versicherungsunternehmen anzubieten, zu ermöglichen und/oder mit einem derartigen Angebot zu werben, wenn und solange die Beklagte nicht im Besitz einer Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung ist."
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