Regierung setzt IDD nicht sachgerecht um

Versicherte, die einen privaten Krankentagegeldtarif abgeschlossen haben, müssen bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit innerhalb von zwölf Monaten mit erheblichen Kürzungen ihrer versicherten Krankentagegeldleistungen rechnen – bei gravierenden Fällen sogar bis auf null. Die Vertragsbedingungen seien diesbezüglich ausnahmslos …