Beratungsprotokolle, Antragskopien, Schadenprotokolle finden sich bei vielen Bestandsverkäufern in Papierform. Rechtfertigen solche nicht digitalisierten Papierakten dann einen Preisabschlag? Oder sind andere Kriterien vielleicht viel entscheidender? Antworten weiß Andreas Grimm.