Versicherung verweigert Erstattung an Itravel-Kunden
Ein aufgebrochenes Regenwasserrohr sorgte für Streit zwischen einem Versicherungsnehmer und seiner Wohngebäudeversicherung. Der Versicherer argumentierte, dass das Rohr nicht als Zuleitungsrohr im Sinne der Versicherungsbedingungen gewertet werden könne. Der Fall landete beim Versicherungsombudsmann. weiterlesen

