Neuer verantwortlicher Schlichter für die BVI-Ombudsstelle
Irrtum beim Bestandskauf: „PKV? Um Gottes Willen!“

Rückstauschäden, die durch Starkregen oder Hochwasser an privaten Häusern entstehen, sind nicht automatisch in der privaten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung mit abgedeckt. Sie müssen innerhalb einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden. Hierbei gilt: immer auf das Kleingedruckte achten.