Neue Regeln für Verbraucherkredite: Licht und …

Anzeige
DKM-2025

Neue Regeln für Verbraucherkredite: Licht und Schatten beim Regierungsentwurf zum § 34k GewO

30.09.2025

Neue Regeln für Verbraucherkredite: Licht und Schatten beim Regierungsentwurf zum § 34k GewO © AfW - Bundesverband Finanzdienstleisung e.V

Frank Rottenbacher

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung nimmt Stellung zum nun veröffentlichten Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225. Der Entwurf sieht unter anderem die Einführung eines neuen § 34k GewO vor, der künftig die gewerberechtliche Grundlage für die Vermittlung von Verbraucherdarlehen („Ratenkrediten“) regeln soll.

Grundsätzlich begrüßt der AfW, dass mit dem Entwurf ein wichtiger Schritt hin zu einheitlicheren Regeln im Bereich der Finanzvermittlung gemacht wird. Besonders positiv bewertet der Verband die vorgesehene Übergangsregelung („Alte-Hasen-Regelung“) für bereits seit Januar 2021 durchgängig aktive Vermittlerinnen und Vermittler, die somit ihre Tätigkeit ohne erneute IHK-Sachkundeprüfung fortsetzen können. „Das ist ein wichtiges Signal für die Praxis und verhindert, dass erfahrene Vermittler wegen eines Engpasses bei der Prüfungsabnahme in ihrer Tätigkeit eingeschränkt werden“, betont AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Der AfW hatte bereits nach Veröffentlichung des ursprünglichen Referentenentwurfes intensiv auf eine solche Lösung gedrängt. Weiterhin fordert der AfW, dass die noch im Referentenentwurf anerkannte Qualifikation „Immobiliardarlehensfachmann IHK“, also die Sachkundeprüfung nach § 34i GewO, wieder als ausreichende Sachkunde für den § 34k GewO aufgenommen werden soll.

Im Vergleich zum Referentenentwurf fehlt im Regierungsentwurf nun die Angabe, wie viele Stunden die vorgesehene, regelmäßige Weiterbildung pro Jahr betragen muss. Im Referentenentwurf betrug sie noch 5 Stunden pro Kalenderjahr. Der AfW mahnt hier eine klare Regelung für alle Vermittlerinnen und Vermittler an, die auch keinesfalls über den bereits kommunizierten 5 Stunden liegt, und hofft, dass diese in der noch zu erstellenden Verordnung kommen wird.

Scharfe Kritik übt der AfW jedoch weiterhin an der geplanten Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der Entwurf sieht vor, dass z. B. Autohäuser oder Möbelhäuser keine Erlaubnis benötigen, wenn sie als KMU Verbraucherdarlehen lediglich zur Finanzierung ihrer eigenen Produkte vermitteln. Diese Ausnahme benachteiligt unabhängige Vermittler und stellt aus Sicht des AfW auch ein Risiko für den Verbraucherschutz dar. „Hier wird mit zweierlei Maß gemessen“, erklärt Frank Rottenbacher. „Während unsere Mitglieder umfangreiche Sachkunde und Zulassung nachweisen müssen, dürfen andere Marktteilnehmer ohne jegliche Qualifikation weiterhin Verbraucherdarlehen vermitteln. Das untergräbt das Ziel eines einheitlichen Verbraucherschutzniveaus.“

Trotz dieser Kritik sichert der Verband zu, den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv zu begleiten. „Unser Ziel bleibt ein einheitliches, faires und praxisnahes Regelwerk für alle Vermittler – unabhängig von ihrer Unternehmensgröße“, so Rottenbacher.

 

Pressekontakt:

AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
Telefon: 030 / 63 96 43 7 - 0
Fax: 030 / 63 96 43 7 - 29
E-Mail: office@afw-verband.de

 

Unternehmen

AfW - Bundesverband Finanzdienstleisung e.V
Kurfürstendamm 37
10719 Berlin

Internet: www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

 

Über AfW - Bundesverband Finanzdienstleisung e.V

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. ist der Berufsverband unabhängiger Finanzberater:innen. Circa 40.000 Versicherungs-, Kapitalanlage- und Immobiliardarlehensvermittl:innen werden durch seine ca. 2.100 Mitgliedsunternehmen repräsentiert. Er wurde 1992 gegründet.

Der AfW ist gefragter Gesprächspartner der Politik im gesamten Bereich der Finanzdienstleistung. Sein aktives Engagement ist Garant dafür, dass die Interessen der unabhängigen Finanzberater:innen in Politik, Wirtschaft und Presse wahrgenommen und berücksichtigt werden. Er ist als Interessenverband beim Deutschen Bundestag und beim Europäischen Parlament akkreditiert und engagiert sich in diversen Brancheninitiativen insbesondere auch zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungswirtschaft.

Die Arbeit des AfW wird durch eine große Anzahl von Fördermitgliedsunternehmen unterstützt.

 

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
Leistungsvergleich VSH

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.