Pflegebeiträge korrekt umgesetzt: Renten wurden richtig berechnet

In einigen Medienberichten wurde heute behauptet, dass rund 22 Millionen Rentenbezüge im Zusammenhang mit der Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge falsch berechnet worden seien. Diese Darstellung trifft nicht zu. Die Deutsche Rentenversicherung stellt klar: Die Berechnung der Renten erfolgte korrekt und rechtskonform.
Die Bundesregierung beschloss am 20. Dezember 2024 die Erhöhung des Pflegebeitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte von 3,4 Prozent auf 3,6 Prozent ab 1. Januar 2025. Die konkrete Umsetzung wurde in der „Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025“ (PBAV 2025) geregelt. Damit änderte sich auch für Rentnerinnen und Rentner, die in der Pflegeversicherung pflichtversichert sind, die Höhe des aus der Rente zu zahlenden Beitrags zur
Pflegeversicherung.
Aufgrund der sehr kurzfristigen gesetzlichen Umsetzung und in Kombination mit der Umsetzung der kinderbezogenen Staffelung der Pflegeversicherungsbeiträge wurde in der Verordnung festgelegt, dass die Deutsche Rentenversicherung die Anpassung erst zum Juli 2025 – zeitgleich mit der Rentenerhöhung – im Rahmen eines
bundesweiten automatisierten Verfahrens umzusetzen hat.
Rentnerinnen und Rentner mussten damit aus der Rente zunächst noch keinen höheren Beitrag zu ihrer Pflegeversicherung zu Jahresbeginn zahlen. Als Ausgleich für das erste Halbjahr 2025, sieht die Verordnung vor, dass der Beitragssatz im Juli 2025 einmalig 1,2 Prozentpunkte höher ist. Der Beitragssatz betrug somit im Juli 2025
einmal 4,8 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung informierte bereits im Juni über diese Anpassung.
Die pauschale Abgeltung der Beitragssatzanpassung für das erste Halbjahr 2025 ist rechtskonform auf Grundlage der Rechtsverordnung des Bundesministeriums für
Gesundheit umgesetzt worden. Die Rentenberechnung erfolgte somit korrekt. Alle Rentnerinnen und Rentner wurden mit Erhalt ihrer neuen Rentenbescheide über die
Regelungen rechtzeitig informiert.
Die Verordnung sieht vor, dass der einmalige Beitragssatz auf die im Juli 2025 beitragspflichtige Rente erhoben wird. Da alle Rentnerinnen und Rentner in Deutschland im Juli zugleich eine Erhöhung ihrer Renten um 3,74 Prozent erhalten haben, kann sich daraus eine geringe Abweichung ergeben (bei einer monatlichen Rente von 1.000 EUR wären dies einmalig für alle betroffenen Monate 0,45 EUR).
Ab August 2025 werden die Beiträge zur Pflegeversicherung aus Renten dann fortlaufend – mit dem allgemeinen Beitragssatz von 3,6 Prozent – ohne den zusätzlichen Beitragssatz von 1,2 Prozent erhoben.
Die Deutsche Rentenversicherung hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Anhebung des Pflegebeitragssatzes auf ihrer Internetseite zusammengefasst.