Mehr statt weniger Bürokratie - BVK …

Mehr statt weniger Bürokratie - BVK kritisiert Gesetzentwurf zur EU-Verbraucherkreditrichtlinie

26.06.2025

Mehr statt weniger Bürokratie - BVK kritisiert Gesetzentwurf zur EU-Verbraucherkreditrichtlinie © BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V

Michael H.Heinz

Bonn - Berlin - Brüssel - 26. Juni 2025 - Mit dem am 23. Juni vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung des neuen § 34k Gewerbeordnung (GewO) plant das Bundesjustizministerium eine umfassende Neuregulierung der Vermittlung von Raten- und Verbraucherkrediten. Damit soll die EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht jedoch einige Punkte in dem Gesetzentwurf kritisch.

„Die neuen Anforderungen, insbesondere die verpflichtende Eintragung ins Vermittlerregister bei der DIHK und der Sachkundenachweis durch eine IHK-Prüfung, führen zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand für Vermittler“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Und das, obwohl sich die neue Bundesregierung weniger Bürokratie auf ihre Fahnen geschrieben hat. So aber werden gerade kleinere Vermittlerbetriebe durch diese zusätzlichen Kosten und den zeitlichen Aufwand erheblich belastet.“

Der BVK kritisiert zudem eine fehlende „Alte-Hasen-Regelung“. Dies führt dazu, dass erfahrene Vermittler, die bislang ohne Beanstandung tätig waren, keine Erleichterungen erhalten. Einzig wer bereits eine Sachkundeprüfung nach § 34i GewO für die Vermittlung von Immobiliendarlehen abgelegt hat, wird anerkannt. Für alle anderen besteht Prüfungszwang. 

„Zwar ist der Verbraucherschutzgedanke des Referentenentwurfes grundsätzlich zu begrüßen“, so BVK-Präsident Heinz. „Doch das neue Gesetz droht, die Kreditvermittlungsbranche durch überzogene Regulierungsauflagen zu belasten. Zudem soll es später durch eine Rechtsverordnung ggf. sogar möglich sein, dass Provisionen offenzulegen sind. Daher wünschen wir uns eine praxistauglichere und verhältnismäßige Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie als diesen Gesetzentwurf.“

Zum 20. November 2026 muss die EU-Verbraucherkreditrichtlinie angewendet werden. Der BVK wird seine Vorstellungen im weiteren Gesetzgebungsprozess einbringen.

 

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
KlimaPro

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium
Anzeige

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.