Marktstandards in der GF: Für Gold …

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Marktstandards in der GF: Für Gold hat es nicht gereicht

04.08.2025

Marktstandards in der GF: Für Gold hat es nicht gereicht © infinma

Im Rahmen der Untersuchung Marktstandards in der Grundfähigkeits-versicherung hat infinma 135 Tarife von 32 Lebensversicherungsunter-nehmen analysiert. Lediglich 34 Produkte von 9 Anbietern erfüllen alle Anforderungen an die Marktstandards oder übertreffen diese aus Kun-densicht. Nur diese Tarife können mit dem begehrten infinma Marktstan-dard-Siegel ausgezeichnet werden.

Bereits seit dem Jahr 2011 veröffentlicht infinma, die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH in Köln, regelmäßig die sog. Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Damit erhalten sowohl Vermittler und Makler, aber auch die Versicherungsunternehmen selbst wichtige Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen. Inzwischen haben die Kölner Analysten ihr erprobtes Verfahren auch auf wei-tere Produktkategorien im Bereich der biometrischen Absicherungen ausgedehnt.

Nach den durchweg positiven Rückmeldungen auf die größere Differenzierung bei der Er-gebnisdarstellung in den Marktstandards in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat infinma das modifizierte Verfahren nun auch auf die Grundfähigkeitsversicherungen angewandt.

Im Rahmen der Marktstandards in der GF werden wichtige Qualitätsmerkmale aus den Ver-sicherungsbedingungen analysiert. Derzeit werten die Analysten von infinma zu insgesamt 17 Kriterien aus, welche konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durch-schnittsregelung“.

Für den Erhalt eines Siegels ist es nach wie vor notwendig, in allen getesteten Kriterien den durch die Marktvorgaben ermittelten Standard mindestens zu erfüllen. Für jedes Kriterium, in dem ein Produkt den Standard übertrifft, wird ein (Plus-)Punkt vergeben. Je nach Anzahl der erreichten Plus-Punkte kann ein Produkt ein Siegel in Gold, Silber oder Bronze erreichen. Wie schon in der EU hat auch in der GF bislang kein Anbieter die Voraussetzungen für ein Gold-Siegel erfüllen können.

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