BVK unterstützt Gesetzesentwurf zur bAV – …

BVK unterstützt Gesetzesentwurf zur bAV – Vermittlerkompetenz als Schlüssel zur Umsetzung

12.08.2025

BVK unterstützt Gesetzesentwurf zur bAV –  Vermittlerkompetenz als Schlüssel zur Umsetzung © Pixabay

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) begrüßt in seiner übermittelten Stellungnahme die Zielsetzung des Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgelegt wurde. Die geplanten Maßnahmen stellen aus Sicht des BVK einen wichtigen Schritt dar, um die betriebliche Altersversorgung (bAV) angesichts des demografischen Wandels nachhaltig zu stärken.

Der BVK sieht in der Reform eine Chance, insbesondere Beschäftigte mit mittleren und geringeren Einkommen besser abzusichern und Versorgungslücken zu schließen. Die vorgesehenen steuerlichen Verbesserungen, die Ausweitung des Sozialpartnermodells sowie die Einführung von Opting-Out-Systemen auch für nicht tarifgebundene Unternehmen sind aus Sicht des Verbandes zentrale Elemente für eine breitere Verankerung der bAV im Arbeitsleben.

Gleichzeitig warnt der BVK davor, die Rolle der Versicherungsvermittler zu vernachlässigen. Ohne qualifizierte, verständliche und neutrale Beratung drohen Fehlentscheidungen – insbesondere bei Beschäftigten mit geringem Einkommen oder kurzer Betriebszugehörigkeit. Der Verband fordert daher eine gesetzlich verankerte Beratungspflicht bei der Einführung von Opting-Out-Modellen, die aktive Einbindung von Vermittlern in die Umsetzung des Sozialpartnermodells sowie rechtssichere Beratungsfunktionen bei Wahlmöglichkeiten wie Kapital- oder Ratenzahlung.

Besonders begrüßt der BVK die geplante Neuregelung zur Fortführung von Direktversicherungen nach Beschäftigungsunterbrechungen. Diese stärkt die Versorgungskontinuität und schützt insbesondere Beschäftigte mit unterbrochenen Erwerbsbiografien. Für Vermittler ergibt sich daraus ein klarer Beratungsauftrag, der von Beginn an berücksichtigt werden muss.

Der BVK steht als kompetenter Partner bereit, die Reform gemeinsam mit Politik und Sozialpartnern zu gestalten. Eine nachhaltige Stärkung der betrieblichen Altersversorgung gelingt nur im Zusammenspiel von gesetzlicher Förderung, betrieblichen Strukturen und professioneller Beratung.

 

Kommentare


schwaddi2017@gmail.com
vor 3 Stunden

Das wichtigste nach meiner Meinung ist, dass bei einem AG Wechsel der neue AG. den bisherigen Vertrag übernehmen muss, weil für einen Neuabschluss bei dem neuen AG neue Abschlusskosten für den AN fällig werden. Ausnahmen kann es nur geben, wenn der bisherige Anbieter des AG nachweislich bessere und höhere Leistungen garantiert erwirtschaftet.


 

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