AfW fordert klare Grenze beim Widerrufsrecht …

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AfW fordert klare Grenze beim Widerrufsrecht – „Rechtssicherheit statt neuer Schlupflöcher“

04.08.2025

AfW fordert klare Grenze beim Widerrufsrecht – „Rechtssicherheit statt neuer Schlupflöcher“ © AfW - Bundesverband Finanzdienstleisung e.V

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat im Rahmen der aktuellen Verbändeanhörung fristgemäß zum 1. August 2025 seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbraucher- und Versicherungsvertragsrechts abgegeben. Darin begrüßt der AfW ausdrücklich das Ziel des Gesetzgebers, das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ bei Lebensversicherungen zu beenden – fordert aber Nachbesserungen zur Stärkung der Rechtssicherheit.

„Es ist richtig und überfällig, dass ewige Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen zu begrenzen. Vermittlerinnen und Vermittler sowie Versicherer brauchen nach spätestens zwei Jahren endgültige Planungssicherheit“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. „Doch der Entwurf bleibt an entscheidender Stelle zu unklar: Der Begriff ‚nicht ordnungsgemäße Belehrung‘ lässt zu viel Interpretationsspielraum. Damit drohen neue Unsicherheiten – genau das, was eigentlich beendet werden sollte.“
 
Konkret fordert der AfW, dass die im Gesetz vorgesehene Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen auch dann gilt, wenn eine Belehrung zwar inhaltlich fehlerhaft, aber formal erteilt wurde. Nur das vollständige Fehlen einer Widerrufsbelehrung dürfe als Ausnahme gelten. Zudem müsse der Gesetzgeber klarstellen, dass auch bereits bestehende Verträge unter die neue Regelung fallen.
 
Das bislang mögliche „ewige Widerrufsrecht“ hatte in der Vergangenheit zu zahlreichen Rückabwicklungen langlaufender Lebensversicherungsverträge geführt – teilweise auch verbunden mit Provisionsrückforderungen gegenüber Vermittlerinnen und Vermittlern, selbst viele Jahre nach Abschluss. Der AfW betont, dass solche wirtschaftlichen Risiken ohne eindeutige Ausschlussfrist auch künftig weiterbestehen könnten.
 
„Wir brauchen eine gesetzliche Klarheit, die für Verbraucher nachvollziehbar und für Vermittler rechtssicher ist“, so Wirth. „Nur dann lässt sich das Vertrauen in langfristige Altersvorsorgeverträge nachhaltig stärken.“
 
Der AfW steht dem Gesetzgeber auch weiterhin für einen konstruktiven Dialog zur Verfügung, um die angestrebte Reform praxisgerecht zu gestalten.

Die Stellungnahme finden Sie HIER zum Download.

 

 

Pressekontakt:

AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
Telefon: 030 / 63 96 43 7 - 0
Fax: 030 / 63 96 43 7 - 29
E-Mail: office@afw-verband.de

 

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Kurfürstendamm 37
10719 Berlin

Internet: www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

 

Über AfW - Bundesverband Finanzdienstleisung e.V

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. ist der Berufsverband unabhängiger Finanzberater:innen. Circa 40.000 Versicherungs-, Kapitalanlage- und Immobiliardarlehensvermittl:innen werden durch seine ca. 2.100 Mitgliedsunternehmen repräsentiert. Er wurde 1992 gegründet.

Der AfW ist gefragter Gesprächspartner der Politik im gesamten Bereich der Finanzdienstleistung. Sein aktives Engagement ist Garant dafür, dass die Interessen der unabhängigen Finanzberater:innen in Politik, Wirtschaft und Presse wahrgenommen und berücksichtigt werden. Er ist als Interessenverband beim Deutschen Bundestag und beim Europäischen Parlament akkreditiert und engagiert sich in diversen Brancheninitiativen insbesondere auch zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungswirtschaft.

Die Arbeit des AfW wird durch eine große Anzahl von Fördermitgliedsunternehmen unterstützt.

 

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