Neuer Gehaltstarifvertrag für das Versicherungsvermittlergewerbe tritt in Kraft

Nach fast fünf Jahren gelang es dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) als Arbeitgeberverband zusammen mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einen neuen Gehaltstarifvertrag für das Versicherungsvermittlergewerbe auszuhandeln. Die Einigung sieht Folgendes vor: Die vereinbarte Gehaltserhöhung erfolgt in zwei Stufen: Ab dem 1. Juli 2025 steigen die Einkommen zunächst um 8,5 Prozent, gefolgt von einer weiteren Anpassung um 2,0 Prozent ab Juli 2026. Der neue Tarifvertrag gilt bis zum 30. Juni 2027.
Mit dieser Einigung endet die lange Phase tariflicher Stagnation – der vorherige Vertrag war bereits Ende August 2020 ausgelaufen. Der BVK bemühte sich seitdem um einen neuen Tarifvertrag.
Das für den Tarifvertrag zuständige Präsidiumsmitglied, BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer, ist mit dem Abschluss hochzufrieden: „Betrachtet man die erste Anpassung von 8,5 Prozent im Kontext der vergangenen „anpassungsfreien“ Jahre, ergibt sich seit 2020 eine durchschnittliche jährliche Gehaltserhöhung von lediglich rund 1,4 Prozent. Damit überfordern wir die Vermittlerbetriebe nicht.“
Auch können Unternehmen, die in den vergangenen Jahren eigenständig Gehälter angepasst haben, aufatmen. Denn bereits gezahlte Erhöhungen werden auf die neue tarifliche Anpassung angerechnet. Liegt die unternehmensinterne Gehaltserhöhung seit 2020 sogar über dem neuen Tarifwert von 8,5 Prozent, entfällt eine weitere tarifliche Erhöhung. Damit bietet die neue Vereinbarung nicht nur Planungssicherheit, sondern auch Flexibilität für die Unternehmen.
Die Ausbildungsvergütungen liegen im ersten Ausbildungsjahr bei monatlich 970 Euro, danach steigen sie im zweiten Jahr auf 1.030 Euro, bis sie schließlich im dritten Ausbildungsjahr 1.100 Euro erreichen. „Wenn man dies mit den durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen vergleicht, liegen diese Werte deutlich über denen anderer Branchen“, so BVK-Vizepräsident Vollmer. „Grund dafür ist, dass in Zeiten des Nachwuchsmangels an Versichererstandorten wie Hamburg, München, Köln und Stuttgart Azubis nur mit einer Vergütung auf dem Niveau des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. (AGV) zu bekommen sind.“