Private Haftpflichtversicherung 2024: Welche Tarife überzeugen …

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Private Haftpflichtversicherung 2024: Welche Tarife überzeugen wirklich?

29.05.2024

Private Haftpflichtversicherung 2024: Welche Tarife überzeugen wirklich? © Franke und Bornberg GmbH

Franke und Bornberg zeichnet aktuell nur knapp 16 % aller PHV-Tarife mit der Höchstnote „hervorragend“ (FFF+) aus. Damit ist zwar ein positiver Trend zu mehr Qualität erkennbar, es gibt aber auch noch viel Luft nach oben. Die Best-Leistungsgarantie hält nicht immer, was sie verspricht. Zum Thema Nachhaltigkeit haben die Tarifexperten gute Nachrichten.

Unberechtigte Ansprüche Dritter abwehren und berechtigte Ansprüche erfüllen: So lautet in Kurzform das Leistungsversprechen einer Haftpflichtversicherung. Fast 48 Millionen Menschen stehen hierzulande unter diesem Schutz. Doch nicht jeder Tarif ist gleich leistungsstark. Weil Transparenz für eine informierte Kaufentscheidung unverzichtbar ist, analysiert Franke und Bornberg die Versicherungsbedingungen von privaten Haftpflichtversicherungen (PHV) – und das bereits seit 2015.

„Seit unserem ersten PHV-Rating haben die Versicherer ihre Tarifwerke spürbar modernisiert“, berichtet Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg. Schlechte Leistungen seien vorwiegend bei veralteten Tarifgenerationen zu finden. Allerdings setzen Versicherer in der Regel auf ein mehrstufiges Tarifsystem. Während die preisgünstige Basisvariante meist nur das Pflichtprogramm abdeckt, bieten Topvarianten zahlreiche weitere Features. Sie zahlen zum Beispiel bei Schäden durch Gefälligkeitsleistungen, übernehmen den Schutz für deliktunfähige Kinder oder Haftpflichtansprüche aus Betreuung und Pflege. „Privater Haftpflichtschutz reicht inzwischen bis in die Komfortzone. Er leistet auch in Fällen, in denen keine eindeutige Rechtspflicht besteht. Auf diese Weise hilft ein leistungsfähiger Vertrag, Streit zu vermeiden und entlastet zugleich die Gerichte“, lobt Michael Franke.

Warum guter PHV-Schutz manchmal nicht gut genug ist

Die PHV bietet Versicherungsschutz für unterschiedliche Lebensphasen und Lebensbereiche. Nicht jeder Tarif deckt alle gleich gut ab. Das gilt auch für insgesamt positiv bewertete Tarife. Allerdings benötigt nicht jeder Versicherte Features wie Schutz im Ehrenamt oder als Tageseltern und Babysitter. Haftpflichtschutz als Immobilienbesitzer ist ebenfalls nicht immer erforderlich. Top-Tarife decken zwar immer eine breite Palette von Lebensbereichen und Risiken ab. Sobald aber ein spezieller Bedarf erkannt ist, kommt es auf jedes Detail an. „Vermittlerinnen und Vermittler sollten immer prüfen, ob dieser Bedarf in angemessener Qualität abgedeckt wird. Trotz der hohen Marktdurchdringung ist Versicherungsschutz von der Stange bei der PHV selten eine gute Idee“, mahnt Michael Franke.

Die besten PHV-Tarife 2024

Für das PHV-Rating haben die Tarifexperten von Franke und Bornberg 316 Tarife und Tarifvarianten von 96 Haftpflichtversicherern untersucht. Das Rating unterscheidet zwischen Produkten für Singles und Familien. Von 308 Single-Tarifen erhalten 52 (17 %) die Höchstnote „hervorragend“ FFF+. Von 316 PHV-Tarifen für Familien können sich aktuell 45 (14 %) für ein FFF+ qualifizieren. Im Vergleich zum PHV-Rating 2023 wächst der Anteil der Bestnote geringfügig um 3 (Single) bzw. 2 (Familie) Prozentpunkte. Einige Tarife mit der Note FFF scheitern an der Bestnote FFF+, weil sie Mindeststandards verfehlen. Das betrifft häufig fehlenden Schadenersatzrechtsschutz im Rahmen der Forderungsausfalldeckung sowie unzureichende Regelungen für Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen.

Am unteren Ende der Bewertungsskala gibt es im Vergleich zu 2023 kaum Fortschritte. Die Noten F+, F und F- (ausreichend, mangelhaft und ungenügend) erhalten in der Kategorie Familie 51 Tarife (16 %). In der Kategorie Single sind es 44 Tarife (14 %). In dieser Gruppe zeigen sich häufig Schwächen beim Schutz für deliktunfähige Mitversicherte, selbstständige Tätigkeiten, Schäden an Sachen von Arbeitskollegen oder Arbeitgebern, Verlust von beruflichen Schlüsseln sowie beim Schadenersatzrechtsschutz.

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