Faktencheck: Ohne Lebensnachweis keine Rente?

In den sozialen Medien macht gerade eine Nachricht die Runde: Ab August sähe eine neue Regelung vor, dass alle Rentnerinnen und Rentner selbst aktiv werden müssten, um künftig noch ihre Rente beziehen zu können. All jene, die sich nicht rechtzeitig darum kümmern, der Deutschen Rentenversicherung einen Lebensnachweis zu schicken, müssten damit rechnen, dass ihre Rente eingestellt wird. Warum es sich dabei um Falschmeldungen handelt und wann ein Lebensnachweis notwendig wird, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt jeden Monat rund 26 Millionen Renten aus – automatisch, weltweit und zuverlässig. Damit dies reibungslos funktioniert, braucht sie verschiedene Informationen, wie zum Beispiel den Wohnort, die Kontoverbindung oder auch, ob die berechtigte Person noch lebt. Letzteres erfährt die Deutsche
Rentenversicherung in der Regel automatisch über die Meldebehörden. So wird im Todesfall sichergestellt, dass keine Rente überzahlt wird.
Entgegen den Meldungen in den sozialen Medien müssen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland grundsätzlich keine Lebensnachweise erbringen!
Bei einem Wohnsitz im Ausland funktioniert das allerdings anders. Hier müssen die rentenberechtigten Personen grundsätzlich einmal jährlich einen sogenannten
Lebensnachweis erbringen. Doch von den rund 1,7 Millionen Renten, die die Deutsche Rentenversicherung ins Ausland zahlt, wird für rund 1,2 Millionen dieser
Rentenzahlungen der Lebensnachweis bereits wie in Deutschland automatisch über einen Datenabgleich zwischen den zuständigen Behörden erbracht. Das gilt zum Beispiel für Länder wie Australien, Italien, Spanien und Österreich. Das heißt, auch hier läuft das Verfahren bereits automatisch.
Nur bei Ländern, mit denen dieser Datenabgleich nicht möglich ist, müssen die dort ansässigen Rentnerinnen und Rentner jährlich im Sommer selbst nachweisen, dass
sie noch am Leben sind. In diesem Jahr wurden die entsprechenden Unterlagen im Juni und Juli per Post zusammen mit der Rentenanpassungsmitteilung verschickt.