Rot heißt Stopp! Oder? ARAG Experten über Strafen, die beim Ignorieren roter Ampeln drohen

Springt eine Ampel von Grün auf Gelb, bleiben Autofahrern oft nur Sekunden, um zu entscheiden, ob sie bremsen oder beschleunigen. Dabei führt nicht selten eine Fehleinschätzung dazu, dass das Auto bei Rot über die Kreuzung rollt. Wer dabei geblitzt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Doch nicht jeder Rotlichtverstoß ist gleich. Entscheidend sind Details wie die Dauer der Rotphase oder ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Die ARAG Experten erklären anlässlich des Tags der Ampel am 5. August, mit welchen Strafen Verkehrsteilnehmer rechnen müssen, welche Unterschiede das Gesetz macht und worauf vor allem Fahranfänger und Radfahrer besonders achten sollten.
Was gilt bei einem Rotlichtverstoß?
In Deutschland zählt das Überfahren einer roten Ampel zu den schwereren Verkehrsverstößen. Der Gesetzgeber macht dabei einen deutlichen Unterschied zwischen einem sogenannten einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Entscheidend ist laut ARAG Experten, wie lange die Ampel beim Überqueren der Haltelinie bereits auf Rot stand. Auch die Folgen des Verstoßes, wie z. B. eine Gefährdung anderer oder ein Unfall, spielen bei der Bewertung eine Rolle.
Einfach oder qualifiziert – der kleine, aber entscheidende Unterschied
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt laut ARAG Experten dann vor, wenn die Ampel beim Überfahren der Haltelinie kürzer als eine Sekunde auf Rot stand. In diesem Fall wird in der Regel ein Bußgeld verhängt und es gibt einen Punkt in Flensburg. Deutlich teurer wird es, wenn durch das Fehlverhalten andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet werden. Dann steigt nicht nur das Bußgeld erheblich an, es drohen auch zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Kommt es dabei zusätzlich zu einem Sachschaden, kann sich das Bußgeld nochmals deutlich erhöhen.
Stand bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß die Ampel bereits länger als eine Sekunde auf Rot, fällt die Strafe grundsätzlich höher aus: Neben einem Bußgeld sind zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot nach Auskunft der ARAG Experten die Regel. Und auch hier gilt: Führt das Verhalten zu einem Unfall mit Sachbeschädigung, wird die Strafe nochmals verschärft.
Führerschein auf Probe? Dann wird’s ernst
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass für Fahranfänger in der Probezeit strengere Regeln gelten. Ein Rotlichtverstoß, egal, ob einfach oder qualifiziert, wird als sogenannter A-Verstoß gewertet. Das hat deutliche Konsequenzen: Die Probezeit verlängert sich automatisch von zwei auf vier Jahre. Außerdem wird die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar angeordnet. Wer sich weigert, an diesem Seminar teilzunehmen, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis. Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung, der sogenannte „Idiotentest“, ist in diesem Zusammenhang aber in der Regel nicht erforderlich.