BdV vs. Vitality geht in die …

BdV vs. Vitality geht in die letzte Runde - BGH verhandelt am 12. Juni über vom BdV monierte Telematiktarife in der Berufsunfähigkeitsversicherung

23.05.2024

BdV vs. Vitality geht in die letzte Runde - BGH verhandelt am 12. Juni über vom BdV monierte Telematiktarife in der Berufsunfähigkeitsversicherung © Pixabay

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft die vom Bund der Versicherten e. V. (BdV) beanstandeten undurchsichtigen Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) „SBU-professional Vitality“ der Dialog Lebensversicherung. Damit nimmt ein Rechtsstreit sein Ende, der bereits seit 2020 ausgetragen wird. Der BGH (IV ZR 437/229) wird am 12. Juni um 9 Uhr über die Wirksamkeit von Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden, bei denen die Höhe der zu zahlenden Prämie – unter anderem auf der Grundlage von sogenannten Telematiktarifen bestimmt wird.

„Bei solchen Tarifen zeichnen Versicherer das Verhalten ihrer Kundinnen und Kunden auf, analysieren die Daten und belohnen verminderte Risiken mit Rabatten auf die Prämien“, erläutert BdV-Vorstand Stephen Rehmke. „Verbreitet sind solche Programme bei Kfz-Versicherungen, die den Fahrstil bewerten. Der Vitality-Tarif von Generali zielt dagegen auf die Gesundheits- und Fitnessdaten der Versicherten.“

Rechtlich geht es im Kern um zwei Klauseln:

Der Tarif „SBU-professional Vitality“ der Dialog Lebensversicherung wird in Kombination mit dem „Vitality“-Gesundheitsprogramm des Versicherungskonzerns Generali abgeschlossen. Das Programm verspricht unter anderem Nachlässe bei der Versicherungsprämie als Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten. Die Verbraucher*innen erfahren jedoch nicht, welches konkrete Verhalten zu welchen tatsächlichen Vergünstigungen führt. Darüber hinaus weist der Versicherer nicht darauf hin, dass die in Aussicht gestellten Rabatte bei fehlenden Überschüssen auch gänzlich ausbleiben können („Überschussklausel“).

Weiterer Kritikpunkt: Erfährt der Versicherer nicht termingerecht vom gesundheitsbewussten Verhalten der versicherten Person, wird dieses nicht vergünstigend in die Prämienberechnung einbezogen – auch wenn der Versicherer die Nichtübermittlung selbst zu vertreten hat („Informationsklausel“).

Bereits in den ersten Instanzen hatte sich der BdV mit seiner Klage gegen die beiden intransparenten und unangemessenen benachteiligenden Klauseln des Fitness-Tarifs „Vitality“ der Dialog Lebensversicherung erfolgreich durchgesetzt. Sowohl das Landgericht (LG) München I als auch das Oberlandesgericht (OLG) München gaben dem Verbraucherschutzverein in vollem Umfang Recht. Sie untersagten dem Versicherer, die strittigen Klauseln zu verwenden oder sich auf sie zu berufen. Interessierte können das Urteil gern bei unserer Pressestelle anfordern.

„Vitality ist ein Datenschlucker von Gesundheitsinformationen. Das Preis- und Belohnungssystem ist völlig undurchsichtig und das Programm womöglich auch mehr als nur ein Marketinggag. Wir wollen mit diesem Verbandsklagefahren Verbraucherinnen und Verbraucher sensibilisieren und rechnen mit Unterstützung vom BGH,“ sagt BdV-Vorstand Rehmke.

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