BGH-Entscheidung: Vergleichsportale brauchen mehr Transparenz
Online-Vergleichsportale – auch im Versicherungsbereich – gelten seit jeher als verlässliche Informationsquelle und tragen für viele Nutzer maßgeblich zur Kaufentscheidung bei. Dass manche Portalbetreiber dabei oft eine Provisionszahlung für die Vermittlung der Verkäufe oder Abschlüsse erhalten, wird leider nicht immer oder ungenügend an Portalnutzer weitergegeben, obwohl es sich dabei um – im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG – wesentliche Information handelt.
Ebenso oft wird – vor allem im Finanz- und Versicherungssektor – die Anzahl der verglichenen Anbieter bewusst auf diejenige mit einer Abschlussprovision reduziert; oder aber die Reihenfolge der Vergleichsergebnisse wird durch Anbieter mit der höchsten Provision angeführt.
Die so suggerierte und tatsächlich nicht vorhandene Objektivität nimmt nicht selten beachtlichen Einfluss auf die Kaufentscheidung der Interessenten. Deshalb ist es wichtig, dass die Information über das Geschäftsmodell auf Provisionsbasis klar und gut ersichtlich an die Verbraucher kommuniziert wird – wie auch der Bundesgerichtshof mit einem im November 2017 veröffentlichten BGH-Urteil (I ZR 55/16 v. 27.04.2017) bestätigt. Denn – so in dem Urteil mitgeteilt – „Die Information darüber, dass der Preisvergleich … nur solche Anbieter erfasst, die sich [gegenüber dem Vergleich, Anm. d.Red.] für den Fall eines Vertragsabschlusses zur Zahlung einer Provision verpflichtet haben, eine wesentliche Information im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG ist“ und ist für den Verbraucher von erheblichem Interesse, „weil sie seiner andernfalls bestehenden Erwartung nicht entspricht, der Preisvergleich umfasse weitgehend das im Internet verfügbare Marktumfeld und nicht nur eine gegenüber [dem Vergleich, Anm. d.Red.] vertraglich gebundene Auswahl von Anbieter“.
Mit dem Urteil wird aufs Neue bestätigt, wie wichtig die Mission von Informationsportalen wie KV-Fux ist: Nämlich eine transparente Informationsdarstellung, Objektivität und Unabhängigkeit der Vergleichsergebnisse – und zwar ohne wirtschaftliches Interesse auf einen Abschluss.
KV-Fux ist kein Maklerportal i. S. d. § 34d GewO. Über KV-Fux werden keine Versicherungsabschlüsse getätigt und der Betreiber des Informationsportals – das Analysehaus KVpro.de aus Freiburg – erhält weder Provisionen für das Listen der Tarife noch Abschlussprovisionen.