Neuer Paragraf 34k GewO: Erneute Prüfung für 19.000 Vermittler notwendig?
Der AfW warnt in Bezug auf den geplanten Paragrafen 34k GewO für die Vermittlung von Verbraucherkreditverträgen vor Risiken für Vermittler sowie Verbraucher und sieht "dingenden Nachbesserungsbedarf".
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