Stromvertrag muss künftig vorab angemeldet werden …

Stromvertrag muss künftig vorab angemeldet werden – sonst droht teure Grundversorgung

Stromvertrag muss künftig vorab angemeldet werden – sonst droht teure Grundversorgung © Pixabay

Zum 6. Juni 2025 tritt eine zentrale Neuregelung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft – mit Folgen für Millionen Mieter und Eigentümer: Wer bei Umzug oder Einzug seinen Stromvertrag nicht rechtzeitig anmeldet oder abmeldet, landet automatisch in der teuren Grundversorgung. Was jetzt gesetzlich gilt, welche Fristen unbedingt einzuhalten sind – und worauf Verwalter besonders achten müssen. weiterlesen

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