Bundestag: Gesetz zur Einrichtung eines Wettbewerbsregisters beschlossen
Unternehmen, die sich schwerwiegende Rechtsverstöße zuschulden kommen lassen, werden künftig in einem zentralen Wettbewerbsregister erfasst. Neben schweren Wirtschaftsdelikten können auch arbeitsrechtliche Verstöße zu einem Eintrag in die "Schwarze Liste" führen.
Weiterlesen auf: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
