Falschberatung: Lange Untätigkeit von Anlegern kann …

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Falschberatung: Lange Untätigkeit von Anlegern kann als grob fahrlässig gelten

Falschberatung: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit einem aktuellen Urteil darauf bestanden, dass auch Privatanleger eine Verantwortung haben, die Plausibilität einer Geldanlage zu prüfen. Demnach beginnt die Verjährung von Ansprüchen bereits, wenn eine Geldanlage keine Ausschüttungen abwirft, obwohl im Verkaufsprospekt hohe Renditen versprochen worden waren. Wer dann nicht bereits tätig wird und Verjährungsfristen verstreichen lässt, handelt grob fahrlässig (Urteil vom 6. weiterlesen

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