25. 06. 2013 - Flut-Pflichtversicherung: Bundesregierung …

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25. 06. 2013 - Flut-Pflichtversicherung: Bundesregierung favorisiert freiwillige Lösung

Presseberichten zufolge lehnt die Bundesregierung die von den Bundesländern und Verbraucherschützern geforderte Pflichtversicherung gegen Hochwasserschäden ab. Die Versicherungswirtschaft hatte sich von Anfang an gegen eine „Zwangsversicherung“ ausgesprochen. Wie Vermittler Kunden, die keinen Elementarschutz bekommen, helfen können. Zu einer Pflichtversicherung gegen Hochwasserschäden wird es wohl nicht kommen. Wie die Passauer Neue Presse in ihrer Dienstagsausgabe berichtete, spricht sich das Bundesfinanzministerium (BMF) in einer Vorlage an den Finanzausschuss des Bundestages dafür aus, das „zu geringe Bewusstsein“ in der Bevölkerung durch Aufklärungsaktionen zu schärfen. „Auf Seiten der Bundesregierung besteht das Bestreben, die geringe Versicherungsdichte nicht durch eine Pflichtversicherung, sondern durch eine freiwillige Lösung zu erhöhen“, zitiert die Zeitung aus dem Schreiben. Durch Vorsorgemaßnahmen solle „die Versicherbarkeit einzelner Objekte weiter erhöht“ werden. Der Ruf nach einer Flut-Pflichtversicherung kam nicht nur von Seiten der Verbraucherschützer. Auch die Bundesländer sprachen sich zuletzt für eine solche Police aus. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW) in Berlin appellierte ebenfalls, den nach der Hochwasser-Katastrophe 2002 geführten Dialog über eine Versicherungspflicht wieder anzustoßen. Eine Versicherungspflicht führe nicht nur zu einer schnelleren und sichereren Hilfe für die Opfer. „Versicherungsprämien, die Vorsorge belohnen, helfen auch, Schäden zu vermeiden und die Welt sicherer zu machen“, argumentierte das DIW. Ganz anders sieht das der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Eine Pflichtversicherung sei ein „Feigenblatt“, sie löse das eigentliche Problem nicht. Eine „Zwangsversicherung“ würde „jeglichen Anreiz für bauliche Schutzmaßnahmen nehmen, da im Schadensfall das Geld von der Versicherung komme. „Wer würde da freiwillig in geflieste Keller, Schutzmauern oder dichte Fenster investieren“, fragt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung. Hindernis Staatsgarantie Wie das DIW mitteilt, sei die Einführung einer Pflichtversicherung aber nicht an einem praktikablen Versicherungsmodell gescheitert. Das Hauptargument der Finanzminister gegen eine Pflicht war die von der Versicherungswirtschaft geforderte Höhe der Staatsgarantie. Bei einer maximalen Schadenserwartung von bis zu 30 Mrd. Euro jährlich wurde eine Ausfallhaftung des Staates in Höhe von 22 Mrd. Euro kalkuliert. Am Rückversicherungs-Markt sei jedoch nur eine Schadenssumme von 8 Mrd. Euro jährlich möglich, habe der GDV bei der Diskussion 2004 mitgeteilt. „Eine Staatsgarantie in dieser Höhe erschien den Finanzministern seinerzeit haushaltspolitisch nicht darstellbar“ so das DIW. Mit der ablehnenden Haltung der Bundesregierung für eine Pflichtversicherung gewinnen die gemeinsamen Informationskampagnen über Naturgefahrenschutz der Bundesländer und der deutschen Versicherungswirtschaft an Bedeutung. Entsprechende Elementarschadenkampagnen hat der GDV mit der Politik in Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Niedersachsen sowie in Bayern durchgeführt. Weitere Bundesländer stehen auf der Liste. Ablehnung auf Schutz schriftlich In der aktuellen Hochwasserkatastrophe hat die Politik Nothilfen an die Betroffenen zugesagt und bereits ausbezahlt. Die sächsische Regierung hat beispielsweise als erste Reaktion auf die Hochwasserkatastrophe ein Soforthilfeprogramm im Volumen von aktuell 85 Mio. Euro aufgelegt. Damit sollen erste dringend nötige Anschaffungen ermöglicht werden. In den Kommunen sind die Soforthilfen dafür gedacht, den Müll zu räumen und kurzfristig erste Schäden etwa bei der Stromversorgung zu beheben. Auch Versicherungsnehmer mit einer Elementarschaden-Versicherung können auf diese Hilfen zurückgreifen, ohne befürchten zu müssen, dass ihnen die finanzielle Unterstützung auf die Versicherungsleistung angerechnet wird. Bei der Beratung und Vermittlung von Elementarschutz sollten Vermittler bei „unversicherbaren“ Risiken darauf achten, dass Kunden einen schriftlichen Nachweis eines Versicherers erhalten, dass keine Elementar-Police für ihr Haus möglich ist. So können Kunden nämlich ohne Schwierigkeiten von den Ländern eventuell weitere Hilfen in Anspruch nehmen. Text: Umar ChoudhryMehr zum Thema Pflichtversicherung finden Sie hier.

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