Kennzeichen dürfen ab Juli 2014 beim …

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Kennzeichen dürfen ab Juli 2014 beim Umzug mit

Ab dem nächsten Jahr soll die Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnort- und Halterwechsel eingeführt werden. Damit kann das alte Nummernschild auch über die Grenzen der Bundesländer hinweg vom alten Halter behalten oder vom neuen übernommen werden. Verkehrsminister Ramsauer sieht darin einen Abbau der Bürokratie und eine Geldersparnis für Autofahrer. Der Bundesrat muss der Regelung noch zustimmen. Zudem wird die internetbasierte Fahrzeugabmeldungauf den Weg gebracht. Mit der Neuregelung wird der Beschluss der Verkehrsministerkonferenz der Länder vom April 2012 umgesetzt. Bereits heute wird innerhalb einiger Länder entsprechend verfahren (z. B. Schleswig-Holstein, Hessen). Dies gilt sowohl für den Wechsel des Wohnortes als auch für den Halterwechsel. Das BMVBS hat deshalb vorgesehen, dass auch beim Verkauf eines Fahrzeuges in einen anderen Zulassungsbezirk der neue Halter das Kennzeichen nicht umtauschen muss. Der Bundesrat muss der Neuregelung noch zustimmen. Sie soll am 1. Juli 2014 in Kraft treten. Dann sind mit der Übernahme der Kfz-Steuer durch den Bund die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen. Die Regelung hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung. Die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort. 2012 wechselten 600 000 Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk. 5,4 Millionen Fahrzeuge wurden in einem anderen Zulassungsbezirk auf einen anderen Besitzer umgeschrieben. Mit der Neuregelung wird zudem der erste Schritt für eine internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen getan. Ab Mitte 2014 können Fahrzeuge über ein Internet-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bei der Zulassungsbehörde mithilfe von Sicherheitscodes (auf den Prüfplaketten der Kennzeichen sowie im Fahrzeugschein) und des neuen Personalausweises abgemeldet werden. Durchschnittlich werden jährlich rund 9 Millionen Fahrzeuge abgemeldet. Als zweiter Schritt ist die internetbasierte Wiederzulassung durch den gleichen Fahrzeughalter vorgesehen. Weitere Online-Zulassungsverfahren, etwa beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, erfordern umfangreichere technische und verwaltungsinterne Umstellungen. Über diese soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. (ampnet/deg)

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