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22. 03. 2013 - KfW unter Aufsicht

(ac) Die Bundesregierung hat ein KfW-Änderungsgesetz beschlossen und will damit die Aufsicht von Deutschlands größter Förderbank reformieren. Künftig sollen wesentliche bankaufsichtsrechtliche Standards auch für die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gelten. Die Aufsicht soll durch die BaFin in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank erfolgen. Die KfW wendet bereits heute einen Teil der bankaufsichtsrechtlichen Standards auf freiwilliger Basis an. Mit dem Gesetzentwurf soll diese Praxis nun erweitert, kodifiziert und transparent gemacht werden. Zentrale bankaufsichtsrechtliche Standards des Kreditwesengesetz (KWG) werden entsprechend auf die KfW angewendet. Die KfW ist auch in Zukunft kein normales Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes. Die Förderfähigkeit der KfW soll durch das Gesetzgebungsvorhaben nicht beeinträchtigt werden.W

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