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21. 02. 2013 - GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz: Weniger Menschen ohne Krankenversicherung

(ac) Die Bundesregierung berichtet, dass die Zahl der Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vom ersten Quartal 2007 bis zum Jahr 2011 um gut 35% (von 211.000 auf 137.000) zurückgegangen sei. Dies ist der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs.: 17/12317) auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke entnehmen. Zugleich hätten von April 2007 bis Ende 2012 rund 145.000 zuvor unversicherte Mitglieder wieder einen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erlangt. Durch die Neuregelungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes vom 26.03.2007 sei allen Personen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall ein Zugang zur gesetzlichen oder zur privaten Krankenversicherung (PKV) eröffnet worden. „Dadurch sollte sichergestellt werden, dass grundsätzlich jeder Bürger im Krankheitsfall abgesichert ist“, schreibt die Bundesregierung. Auf Härtefälle kann reagiert werdenDie Bundesregierung weist ferner darauf hin, dass die Versicherungspflicht verbunden sei zum einen mit dem Recht auf eine umfassende gesundheitliche Versorgung, zum anderen aber auch mit der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zur Durchsetzung der Beitragspflicht sei der Säumniszuschlag für die schuldhafte Nichtzahlung der Beiträge ab dem 01.04.2007 von einem auf fünf Prozent des rückständigen Beitrages erhöht worden. Nach Auskunft der Bundesregierung kann die Krankenkasse für den Fall, dass der Versicherte seine Versicherungspflicht nicht rechtzeitig angezeigt hat, in ihrer Satzung eine Ermäßigung oder Stundung des nachzuzahlenden Beitrages, beziehungsweise sogar einen vollständigen Verzicht auf den Beitrag vorsehen. „Die Krankenkassen verfügen somit nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzlich über ein Instrument, um angemessen auf Härtefälle zu reagieren“, heißt es weiter.

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