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09. 08. 2012 - Wie sich die Regierung künftig das Riestern vorstellt

(ac) Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat das „Gesetz zur Stärkung der Alterssicherung“ vorgelegt. Es fasst das Rentenpaket mit der Zuschussrente und die Absenkung der Rentenbeiträge zum Jahr 2013 zusammen. Parallel dazu gibt es einen weiteren Gesetzentwurf zum verbraucherfreundlichen Riestern.Mittlerweile gibt es in Deutschland mehr als 15 Millionen Riester-Verträge. Die Kritik an der Riester-Rente bleibt aber unverändert. Im neuen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Alterssicherung sollen nun die Leitplanken für die Produkt-Anbieter enger gesetzt werden. Dazu gehört die Einführung eines Produktinformationsblatts. Mit einem leicht verständlichen, standardisierten „Beipackzettel“ soll es den Verbrauchern künftig möglich sein, die Angebote im Hinblick auf die Chancen und Risiken, die Garantien und besonders die Kosten besser als bisher zu vergleichen und damit gute von schlechten Angeboten zu unterscheiden. Außerdem werden bestimmte Kostenbestandteile von Riester-Verträgen gedeckelt. Bei einem Wechsel des Anbieters sollen vom alten Anbieter nur noch höchstens 150 Euro an Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen. Darüber hinaus sollen Abschluss- und Vertriebskosten beim neuen Anbieter begrenzt werden. Außerdem sollen die Riester-Produkte künftig besser kontrolliert werden. Fehlverhalten im Zusammenhang mit dem neuen Produktinformationsblatt soll durch entsprechende Bußgeldtatbestände sanktioniert werden, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert werden. Außerdem soll Riester-Sparern bei Fehlinformation ein besonderes Rücktrittsrecht eingeräumt werden. Die Riester-Kunden sollten mehr als bisher an den so genannten Risikoüberschüssen der Versicherungen beteiligt werden. Die verpflichtende Weitergabe dieser Überschüsse an die Kunden soll von 75 auf 90% erhöht werden. Der Kabinettsbeschluss für das Gesetz ist für den 29.08.2012 vorgesehen. Weitere Punkte des Gesetzes

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