Bafin entzieht Babcock Pensionskasse die Geschäftserlaubnis
Die Finanzaufsicht hat der angeschlagenen Babcock Pensionskasse am 29. Oktober die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts widerrufen. Hintergrund ist die anhaltende Unterdeckung: Die Kasse konnte die gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen und legte der Aufsicht auch keinen tragfähigen Sanierungsplan vor. Die Pensionskasse überstand 2002 die Pleite seines Trägerunternehmen Babcock-Borsig, weil sie als Versicherungsverein rechtlich eigenständig organisiert ist. Es folgten turbulente Zeiten.
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