Serie: Schadensfall des Monats August 2025 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: Nach mir die Sintflut – nicht mit uns!

Dr. Oliver Fröhlich
Vereinzelt kommt es vor, dass auf Klärung wartende Makler den Eindruck haben, dass sich die Abwicklung seitens des Vermögensschaden-Haftpflichtversicherers in die Länge zieht – insbesondere bei komplexen Schadensachverhalten. Unserer Erfahrung nach läuft es meist aber durch-aus zügig und kulant – wie auch der aktuelle Fall zeigt.
Wenn die Umdeckung zur Katastrophe wird – der Sachverhalt
Der langjährige Kunde bat seinen Makler während eines Beratungsgesprächs darum, für sein Wohngebäude eine günstigere Police bei mindestens gleichem Schutz zu finden. Aufgrund des Wunsches des Versicherungsnehmers wurde die bestehende Wohngebäudeversicherung gekündigt. Leider setzte unser Makler den Plan jedoch nicht zu Ende um und vergaß schlichtweg die erneute Eindeckung.
Drei Monate später brach ein Unwetter über den Wohnort des Kunden herein und der Keller seines Wohnhauses lief voll. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 9.000 Euro. Der Makler meldete den Schaden umgehend der Versicherung, doch die verweigerte die Leistung, da zum Schadenzeitpunkt keine Wohngebäudeversicherung bestand. Dass der Makler den fehlenden Versicherungsschutz unverzüglich beantragte, war zwar absolut sachgerecht, half dem Kunden aber für den bereits eingetretenen Schaden herzlich wenig. Dieser verlangte daher vom Makler den Ersatz des Schadens in voller Höhe.