Künftig soll der Widerruf von Finanzdienstleistungsverträgen nur noch bis 12 Monate und 14 Tage nach Abschluss möglich sein. Für Lebensversicherungen ist eine Frist von 24 Monaten und 30 Tagen vorgesehen. Ein Gesetzentwurf liegt hierzu vor. Widerruf…
PMA und Clartan Associés wollen das immer noch ungenutzte Potenzial auslaufender Lebensversicherungen heben – mit Hilfe des "Ruhestandsportfolios", das regelmäßige Entnahmen mit langfristigem Kapitalerhalt verbinden soll.
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat im Rahmen der aktuellen Verbändeanhörung fristgemäß zum 1. August 2025 seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbraucher- und Versicherungsvertragsrechts abgegeben. D…
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Mit Wirkung zum 01.01.2026 haben die Aufsichtsräte der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherungsgruppe Daniel Sander in …
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