Serie: Schadensfall des Monats Mai 2023 …

Anzeige
ARAG B2B 2025 - KW 19

Serie: Schadensfall des Monats Mai 2023 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Der Teufel steckt im Detail“

31.05.2023

Serie: Schadensfall des Monats Mai 2023 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Der Teufel steckt im Detail“ © Hans John Versicherungsmakler GmbH

Dr. Oliver Fröhlich

Kleine Ungeschicklichkeit oder großer Fauxpas – fast jeder wird im Beruf schon einmal einen Fehler gemacht haben. „Wo gehobelt wird, da fallen Späne.“ Diese Volksweisheit sagt nichts anderes aus, als was bereits hinlänglich bekannt ist: Jeder Mensch macht Fehler. Natürlich wäre es am besten, es würde nie ein Fehler unterlaufen. Das ist aber schlichtweg unmöglich, schließlich kommt es immer wieder in unserem Berufsalltag durch die „Ver-Klassiker“ verwechseln, verrechnen, verschreiben bzw. -tippen und verlesen zu Fehlern.

Sachverhalt

Versicherungsmakler M wird vom Kunden K beauftragt, die bestehende Wohngebäudeversicherung umzudecken. Hierbei stellte es sich als besondere Herausforderung dar, dass M aufgrund einer Vielzahl von Vorschäden Schwierigkeiten hatte, einen Folgeversicherer zu finden. Nach mehreren Ablehnungen zur Zeichnung des Risikos zeigte sich doch ein Versicherer bereit, das Risiko zu zeichnen. Im Zuge des Beantragungsprozesses kam es dann zu einem einfachen, aber folgenschweren Fehler des M. M hat bei der Umdeckung von der A-Versicherung zur B-Versicherung die Wohnfläche aus dem Antrag zur A-Versicherung für EG und OG schlichtweg übernommen. Nicht berücksichtigt hat er dabei, dass die A-Versicherung die Kellernutzfläche pauschal mit 30% berücksichtigte, während die B-Versicherung auch nach der Kellerwohnfläche fragt. M gab diese im Antrag mit 0 m2 an.

Die B-Versicherung regulierte einen Leitungswasserschaden des K in Höhe von rund 19.000 EUR aufgrund der daraus resultierenden Unterversicherung mit lediglich 82%. Den durch die Unterversicherung entstandenen Schaden macht K bei M geltend.

Deckungsebene

Im vorliegenden Fall gab es keine deckungsrechtlichen Bedenken des Versicherers, da die Pflichtverletzung des Maklers auf der Hand lag. Der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer zeigte insoweit auch sofortige Regulierungsbereitschaft. Schadensmindernd musste sich K lediglich die ersparte Mehrprämie anrechnen lassen, die er bei korrekter Angabe der Wohnfläche hätte bezahlen müssen. In Summe wurden etwa 3.300 EUR ausgezahlt.

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
Wochenendhaus

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium
Anzeige

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
12.05.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
16.05.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
Anbieterwechsel in der betrieblichen Krankenversicherung und was es dabei zu beachten gilt
20.05.2025

Betriebliche Krankenversicherung ist der wohl aktuell am stärksten wachsende Vorsorgemarkt. Das sieht man allein …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
20.05.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Neueste Pressemeldungen

Wirtschaft / Politik
Kleinanlegerstrategie vor der Weichenstellung - AfW warnt vor Überregulierung
09.05.2025

Die Diskussion um die europäische Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, RIS) hat mit zwei neuen …

Recht / Steuern
BVK bemängelt EuGH-Urteil zu Check24: Verbraucherschutz und Beratungsqualität werden ignoriert
09.05.2025

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) kritisiert das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) …

Versicherungen
Morgen & Morgen: hervorragendes Ergebnis für Nürnberger BU-Tarife bestätigt
09.05.2025

Die Berufsunfähigkeitstarife der Nürnberger Versicherung gehören nach wie vor zu den besten im Markt. …