BaFin-Merkblatt: Kein Kundennutzen, Druck auf die Vergütungen durch die Hintertür
Bereits am 18.10.2022 informierte ‚vt‘ Sie exklusiv, dass der LV-Provisionsrichtwert und ein diesbezügliches Rundschreiben bei der BaFin vom Tisch sind (vgl. ‚vt‘ 43/22). Regelungen zu einer „Wohlverhaltensaufsicht“ sollten in einem Merkblatt vorgestellt und konsultiert werden.
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