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Deutsche Aktuarvereinigung und GDV für unveränderten Höchstrechnungszins

Einigkeit beim Zins. Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) empfiehlt, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung 2023 auf unverändertem Niveau von 0,25 Prozent zu belassen. Aktuell liegt der Wert noch bei 0,9 Prozent, sinkt aber zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent. GCV-Chef Asmussen stimmt der DAV zu. Der Beitrag Deutsche Aktuarvereinigung und GDV für unveränderten Höchstrechnungszins erschien zuerst auf Versicherungswirtschaft-heute.

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