Serie: Schadensfall des Monats Dezember 2020 …

Anzeige
Rechtsschutz seit 90 Jahren

Serie: Schadensfall des Monats Dezember 2020 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Doppelbelastung“

18.12.2020

Serie: Schadensfall des Monats Dezember 2020 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Doppelbelastung“

Geht es um die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, so haben Schäden aus dem Bereich der Darlehensvermittlung bis vor einigen Jahren noch ein Nischendasein gefristet, verglichen etwa mit der Schadensfrequenz aus dem Bereich der Finanzanlagevermittlung. Mittlerweile kommt es aber mit einiger Regelmäßigkeit auch zu Fällen aus diesem Bereich. Fehlerhaft berechnete Fristen bilden dabei die wohl häufigste Ursache.

A.     Der Haftungsfall

Kundin N benötigte im Jahr 2007 eine Immobilienfinanzierung. Auf Vermittlung der Kreditvermittlerin K kam seinerzeit ein Darlehensvertrag mit der D-Bank zustande. Dieser Vertrag sollte durch Ausübung des Sonderkündigungsrechts aus § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB nach zehn Jahren zugunsten eines Vertrages mit geringerer Zinsbelastung abgelöst werden. Hierzu gab es im April 2016 erste Beratungsgespräche zwischen N und K, ehe K schließlich im Juli 2016 ein Angebot der I-Bank zur Folgefinanzierung vorlegte. Die Ablösung des Darlehens sollte nach dem von K eingeholten Angebot zum 30.06.2017 erfolgen. N nahm das Angebot an. Voraussetzung für die Auszahlung des Darlehens war allerdings eine Valutenbescheinigung der abzulösenden Bank. Diese wurde der I-Bank erst im November 2016 vorgelegt, wobei unklar blieb, ob dies daran lag, dass die I-Bank diese erst spät angefordert hatte oder ob die D-Bank dem Ersuchen verzögert nachgekommen war. Jedenfalls war aus der Bescheinigung ersichtlich, dass die D-Bank einer Ablösung erst zum 31.12.2018 zustimmte, anstatt zum 30.06.2017. K verhandelte hierzu noch mit der I-Bank, diese beharrte aber auf dem mit N geschlossenen Vertrag und forderte Bereitstellungszinsen ab dem 01.07.2017. Ein Widerruf des Vertrages mit der I-Bank war auch nicht mehr möglich. N forderte daraufhin von K Schadensersatz in Höhe von knapp 8.000 EUR und begründete dies mit der fortwährenden, erhöhten Zinsbelastung aus dem abzulösenden Darlehensvertrag einerseits und den Bereitstellungszinsen aus dem ablösenden Vertrag andererseits. Da es sich um eine wichtige Kundin handelte, beglich K die Forderungen, meldete den Fall anschließend Ihrem Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer und bat um Erstattung des verauslagten Betrages.

B.     Deckungsebene

In der Schadensmeldung begründete K Ihr Begehren damit, dass sie es versäumt hätte, die frühzeitige Übersendung der Valutenbescheinigung an die I-Bank nachzuhalten und dadurch den Schaden der N verursacht hätte. Der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer bewertete den Fall jedoch anders und sah zunächst keine Veranlassung, eine Zahlung zu veranlassen. K sei beauftragt worden, einen Darlehensvertrag zu vermitteln. Dieser Verantwortung sei K gerecht geworden. Die Valutenbescheinigung bei der D-Bank anzufordern sei, auch nach deren eigenem Vertragswerk, Sache der I-Bank gewesen. Wenn die Banken sich zu spät gekümmert hätten, seien primär diese in der Haftung, zumal, da von Anfang an klar gewesen sei, dass die Valutenbescheinigung nicht an die K versendet werden würde. Insofern sei N gehalten gewesen, sich an die Banken zu halten. Als Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer hätte man in diesem Fall die Forderungsabwehr betrieben, wenn K durch ihr Anerkenntnis nicht bereits Tatsachen geschaffen hätte. An ein unberechtigtes Anerkenntnis sei man nicht gebunden.

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
Leistungsvergleich VSH

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium
Anzeige

Neueste Veranstaltungen

Tagung / Seminar
Seminar: Persönliches Wachstum, Erfolg und Geld
24.10.2025

Ob Sie es wahrnehmen oder nicht: Geld spielt bei Entscheidungen von Anfang bis Ende …

Tagung / Seminar
Seminar: Persönliches Wachstum, Erfolg und Geld
24.10.2025

Ob Sie es wahrnehmen oder nicht: Geld spielt bei Entscheidungen von Anfang bis Ende …

Messe / Kongress / Forum
DKM 2025
28.10.2025

Die Leitmesse der Finanz- und Versicherungsbranche startet 28.10.2025 mit dem vollen Programm und endet …

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
07.11.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Neue Strategie ZusammenStark: BarmeniaGothaer will bis 2030 in jeder Sparte einer der Top 3 Versicherungsvereine sein
16.10.2025

Knapp ein Jahr nach dem Zusammenschluss zur BarmeniaGothaer haben die beiden Co-CEOs Oliver Schoeller …

Versicherungen
Starkregen kostet Milliarden: die Bayerische startet Präventionspartnerschaft mit KESSEL
16.10.2025

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben Starkregen und Überschwemmungen 2024 in Deutschland Schäden …

Wirtschaft / Politik
Ergebnis des Schätzerkreises ist keine Entwarnung für 2026
15.10.2025

Anlässlich der heutigen Bekanntgabe der Prognoseergebnisse des GKV-Schätzerkreises, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des …