Wer Rechnungen per E-Mail versendet, sollte diese nur „Ende-zu-Ende-verschlüsselt“ verschicken – oder auf altmodische Weise per Post. Denn der Empfänger haftet nicht, wenn eine Rechnung auf dem Weg zu ihm manipuliert wurde.
Nach Abschluss ihrer Sonderungsgespräche für eine zukünftige Koalition haben die Parteien ihre Vorhaben dokumentiert. Darunter sind einige für die Versicherungsbranche brisante Inhalte. Aber es bleiben viele Fragen offen. Welche das sind. mehr ...
Ein bisschen mehr Fantasie hätte nicht geschadet: Ein Mann aus Alsdorf fuhr mit einem gefälschten Kennzeichen „123XYZ“ durch die Gegend – und wurde prompt gestoppt. Jetzt drohen Ermittlungen wegen Urkundenfälschung.
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