Der Streit um Sterbegeldversicherungen

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Der Streit um Sterbegeldversicherungen

25.07.2016

Der Streit um Sterbegeldversicherungen

Für die Einen ist „Sterbegeld Ehrensache“, für die Anderen ist es eine schlechte Kapitalanlage. Argumente, die den Kern der Absicherung nicht treffen.

Der Bund der Versicherten stellte den Sinn einer Sterbegeldversicherung bereits mehrfach in Frage und hält die Sterbegeldabsicherung für die Versicherung, die am wenigsten nützlich sei. Begründet wird die Haltung damit, dass häufig mehr eingezahlt wird, als am Ende ausgezahlt wird.

Ist eine Sterbegeldversicherung überhaupt als eine Kapitalanlage zu betrachten?

Der Sinn einer Sterbegeldabsicherung ist, die Hinterbliebenen nicht mit Beerdigungskosten zu belasten. Die Kosten für eine Beerdigung können in Deutschland schnell bei 8.000 Euro oder mehr liegen. Nicht jeder Hinterbliebene hat für die Beerdigung des Verstorbenen sofort „das Geld auf der Kante“. Auch Streitigkeiten zwischen den Familienangehörigen über die Kosten der Bestattung sind keine absoluten Einzelfälle. Die wenigsten Menschen werden sich mit ihrem eigenen Tod beschäftigen und entsprechendes Bargeld zweckbestimmend für ihre eigene Beerdigung ansparen.

Dazu kommen häufig noch die Umstände, dass Erbschaften erst geklärt werden müssen, Erbscheine fehlen oder die Hinterbliebenen für die Kosten aufkommen müssen, weil der Verstorbene selbst keine Ersparnisse hat. Selbst der Staat muss in einigen Fällen für die Beerdigungskosten aufkommen. Auch im Falle der Erbausschlagung wird die Übernahme der Beerdigungskosten ein großes Problem.

Wer sich bereits selbst mit der Bestattung naher Angehöriger auseinandersetzen musste, der weiß, wie hilfreich eine Sterbegeldabsicherung sein kann. Losgelöst von allen anderen Dingen, die nach einem Todesfall geklärt werden müssen, muss man sich keine Sorgen über eine Kostenerstattung der Bestattung machen. Insbesondere auch mit dem Hintergrund, dass die Hinterbliebenen mit einer Bestattung nicht erst einige Wochen oder Monate warten können, bis der Nachlass geregelt ist. Die Kosten einer Bestattung geklärt zu wissen, ist in einer Zeit der Trauer ein beruhigendes Gefühl.

Vergessen wird aus Sicht des BdV vermutlich auch, dass Sterbegeldversicherungen in der Regel ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden und meist bereits nach drei Jahren die volle Versicherungssumme ausgezahlt wird, auch wenn der Verstorbene erst geringe Beiträge entrichtet hat. Für viele ältere Menschen ist es auch ein Bedürfnis, den eigenen Tod und die damit verbundenen Kosten so zu regeln, dass sie ihren Hinterbliebenen mit ihrem Tod nicht finanziell zur Last fallen. Da ist der Gedanke an eine Kapitalanlage – die mehr auszahlen soll, als eingezahlt wurde – ein völlig untergeordneter Gedanke.

Nach einem Gastbeitrag des Sterbekassenverbandes beim BdV hieß es: „Der Deutsche Sterbekassenverband e. V. erhielt vom Bund der Versicherten (BdV) die Gelegenheit, eine vielfach geäußerte Fehleinschätzung über Sterbegeldversicherung zu korrigieren. Die fachlich fundierte Stellungnahme wurde als Gastbeitrag vom BdV veröffentlicht.“  Eine Gegendarstellung erläuterte dann, dass die grundsätzliche Haltung der Verbraucherschützer sich nicht geändert hat.

Wer eine Sterbegeldversicherung nur als reine Kapitalanlage betrachtet, kennt vermutlich nicht die Probleme, die sich aus einem plötzlichen Tod und den damit verbundenen Kosten einer Bestattung ergeben können.

 

Max Schreiber

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