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Vorsicht beim Einschluss einer Fahrerschutzversicherung. Sinnvolles Nebenprodukt oder wilde Zahlenspielerei mit hoher Trefferquote für Leistungsablehnungen?

21.05.2016

Vorsicht beim Einschluss einer Fahrerschutzversicherung. Sinnvolles Nebenprodukt oder wilde Zahlenspielerei mit hoher Trefferquote für Leistungsablehnungen? © Pixabay

Eine Fahrerschutzversicherung wird von den Versicherern mit unglaublichen Deckungssummen angepriesen. 1 Mio., 10 Mio. oder 15 Mio. sind da keine Seltenheit. Frei nach dem Motto: „Wer bietet mehr?“. Und das zu sagenhaft günstigen Versicherungsprämien. Beim Abschluss einer Kfz.-Versicherung muss man also über diesen Einschluss nicht lange nachdenken. Wenn das „Aber“ nicht wäre.

Allein die Aussagen „Wir leisten wie ein Haftpflichtversicherer“ und „Die Fahrerschutzversicherung ist die Vollkaskoversicherung für den Fahrer“ sollten erste Zweifel aufkommen lassen. Die Aufgabe einer Haftpflichtversicherung ist es, den Versicherungsnehmer von unbegründeten Ansprüchen Dritter freizustellen oder auf seine Kosten unbegründete Ansprüche abzuwehren. Ein Anspruchsteller bleibt also ein Gegner der Haftpflichtversicherung, auch wenn es bei einer Fahrerschutzversicherung um eigene Ansprüche beim eigenen Versicherer geht.

Nicht umsonst wird bei einem Haftpflichtschaden häufig empfohlen, die eigene Vollkasko-, Gebäude- oder Hausratversicherung in Anspruch zu nehmen, da Leistungen und Deckungsumfang meist über denen einer Haftpflichtversicherung liegen. Und bei einem eigenen Personenschaden dann darauf vertrauen, dass der eigene Versicherer nicht bemüht ist, Ansprüche abzuwehren und sich selbst als „vollkaskoversichert“ zu betrachten?

Der Leistungsumfang einer Fahrerschutzversicherung unterscheidet sich bei den Versicherern erheblich.  Versichert sind meist Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente und behindertengerechte Umbaumaßnahmen. Schmerzensgeld ist bei einigen Versicherern ausgeschlossen.

Die Bayerische hat zum Schmerzensgeld eine ganz besondere Erläuterung laut ihren Bedingungen: Wir ersetzen den unfallbedingten Personenschaden (z. B. Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente, [Schmerzensgeld]) so, als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre. Dabei leisten wir nach den deutschen gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen des Privatrechts." Innerhalb einer Aufzählung in Klammern erscheint [Schmerzensgeld]. Ist damit gemeint, dass Schmerzensgeld ausgeschlossen ist? Eine Nachfrage ergab: Es wird im Rahmen des Fahrerschutzes auch Schmerzensgeld geleistet. Die Klammern schließen das nicht aus. […], die werden wir beim nächsten Update entfernen“. Dann bleibt zu hoffen, dass ein Kunde evtl. Schmerzensgeldforderungen erst nach dem Update hat und er sich nicht erst noch um die Darstellung des Begriffs in den Bedingungen streiten muss.

Weitere Besonderheiten lesen Sie auf den nächsten Seiten.

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