Serie: Schadensfall des Monats - April …

Anzeige
Ihre externe Rechtsabteilung

Serie: Schadensfall des Monats - April 2016 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH

27.04.2016

Serie: Schadensfall des Monats - April 2016 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH © Hans John Versicherungsmakler GmbH

Ass. jur. Rudolf Bauer

Die Zahnärzte A und B übernahmen zum 01. Februar 2012 gemeinschaftlich die Zahnarztpraxis ihres Kollegen C, der sich nach 35 Jahren Berufstätigkeit in den Ruhestand verabschiedete. C hatte die praxisbezogenen Versicherungsverträge über Jahre hinweg von Makler M betreuen lassen. Diesen kontaktierte nun auch der A, weil er diverse zusätzliche zahnmedizinische Geräte in die Praxis einbringen und sichergehen wollte, dass hierfür ausreichender Versicherungsschutz bestand.

M riet dem A dazu, den bestehenden Vertrag zur Geschäftsinhaltsversicherung anzupassen, was der C stets aus Kostengründen abgelehnt hatte. A stimmte zu. M holte daraufhin ein Umstellungsangebot des Versicherers V ein. Dieses sah einerseits eine Erhöhung der Versicherungssumme und ein moderneres Bedingungswerk vor, beinhaltete andererseits aber auch zusätzliche Sicherungsbeschreibungen. So sah das Angebot des Versicherers u.a. vor, dass sämtliche Fenster „bis vier Meter über Erdgleiche“ mit einem Gitter, Metall- oder Holzrollläden zu schützen wären. Nach telefonischer Rücksprache mit dem A zu der vom Versicherer ausgelobten Versicherungsprämie beantragte M unter Vorlage einer Maklervollmacht für A die Vertragsumstellung und stimmte auch den zusätzlichen Sicherungsbeschreibungen zu. Mit A wurde anschließend ein Termin zur Besprechung der Versicherungsbedingungen für den 15.02.2012 in den Praxisräumen vereinbart. Der besagte Termin musste dann allerdings kurzfristig abgesagt werden, weil A erkrankte und sein Kollege B so sehr mit dessen Vertretung in Anspruch genommen war, dass er keine Zeit fand, sich auch noch um den „Versicherungskram“ zu kümmern. Man kam überein, den Besprechungstermin um zwei Wochen zu verschieben. Leider unterlief der Bürohilfe des Maklers bei der Eingabe des neuerlichen Besprechungstermins in das Verwaltungsprogramm ein Fehler, so dass der vorgesehene Termin durch den vielbeschäftigten M nicht wahrgenommen wurde. Der inzwischen wieder genesene A wunderte sich zwar, dass M nicht zum anberaumten Besprechungstermin erschien, nutzte die Zeit jedoch, um einen Notfall zu behandeln und vertraute im Übrigen auch darauf, dass M schon alles in die Wege leiten würde – erst recht, als ihm kurz darauf ein Nachtrag zur Geschäftsinhaltsversicherung zuging, der eine Erhöhung der Deckungssumme vorsah.

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
KlimaPro

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
16.05.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
Anbieterwechsel in der betrieblichen Krankenversicherung und was es dabei zu beachten gilt
20.05.2025

Betriebliche Krankenversicherung ist der wohl aktuell am stärksten wachsende Vorsorgemarkt. Das sieht man allein …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
20.05.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Tagung / Seminar
Seminar: Persönliches Wachstum, Erfolg und Geld
13.06.2025

Ob Sie es wahrnehmen oder nicht: Geld spielt bei Entscheidungen von Anfang bis Ende …

Neueste Pressemeldungen

Wirtschaft / Politik
Kleinanlegerstrategie vor der Weichenstellung - AfW warnt vor Überregulierung
09.05.2025

Die Diskussion um die europäische Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, RIS) hat mit zwei neuen …

Recht / Steuern
BVK bemängelt EuGH-Urteil zu Check24: Verbraucherschutz und Beratungsqualität werden ignoriert
09.05.2025

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) kritisiert das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) …

Versicherungen
Morgen & Morgen: hervorragendes Ergebnis für Nürnberger BU-Tarife bestätigt
09.05.2025

Die Berufsunfähigkeitstarife der Nürnberger Versicherung gehören nach wie vor zu den besten im Markt. …