Serie: Schadensfall des Monats - Februar …

Anzeige
Ihre externe Rechtsabteilung

Serie: Schadensfall des Monats - Februar 2016 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH

24.02.2016

Ein Transportunternehmen, die A.-Logistic GmbH & Co. KG (A), unterhielt seit 2005 ständig insgesamt 15 Zugmaschinen und ebenso viele Auflieger. Fahrzeuge und Anhänger waren oftmals finanziert oder geleast. Über den Leasinggeber wurde bei Anschaffung eines neuen Fahrzeugs regelmäßig eine GAP-Deckung angeboten und von der A auch abgeschlossen, ohne dass sich diese jedoch wirklich darüber bewusst war, welches Risiko durch eine derartige Deckung tatsächlich versichert war.

Anfang 2011 erteilte die A dann einem Versicherungsmakler (M) schriftlich den Auftrag, deren firmenbezogene Versicherungsverträge zu überprüfen und ggf. zu optimieren. Im Laufe des Jahres wurden in diesem Zusammenhang auch die bestehenden Kaskoverträge und die GAP-Deckungen zu den einzelnen Fahrzeugen gekündigt und über einen anderen Versicherer neu eingedeckt.

Anfang 2012 wurde eine der Zugmaschinen der A durch die Zugmaschine eines anderen Leasinggebers ersetzt. Der neue Leasinggeber bot jedoch – anders als der vorherige Vertragspartner der A – keine GAP-Deckung mit an. Diese musste gesondert durch die A abgeschlossen werden. Der A, die ihre Versicherungsangelegenheiten mittlerweile durch den M betreuen ließ, fiel dies nicht auf. Man teilte dem M am 08.01.2012 lediglich telefonisch die Daten der neuen Zugmaschine mit und vertraute darauf, dass dieser für das neue Fahrzeug den notwendigen Versicherungsschutz beantragen würde. Der zuständige Mitarbeiter des Versicherungsmaklers nahm zwar die Daten des neu zu versichernden Fahrzeuges auf und erstellte auch eine kurze diesbezügliche Dokumentation, allerdings wurde diese aufgrund eines technischen Problems weder im Kundenverwaltungsprogramm des Maklers hinterlegt, noch wurde die Übersendung der Dokumentation auf Wiedervorlage gelegt. Es ließ sich im Nachhinein jedenfalls nicht mehr aufklären, ob der Mitarbeiter der A im Telefonat auch explizit darauf hingewiesen hatte, dass es sich um ein Leasingfahrzeug handelte. Bei Antragstellung am 13.01.2013 ging der Mitarbeiter des M jedenfalls nicht von einem Leasingfahrzeug aus und schloss deshalb auch keine GAP-Deckung sondern lediglich eine Kaskoversicherung ab.

Am 10.02.2013 verunfallte das Fahrzeug und erlitt einen Totalschaden. Die Kaskoversicherung, die bei entsprechender Beantragung auch eine GAP-Deckung angeboten hätte, regulierte nur den Wiederbeschaffungswert. Die Differenz zu den offenen Leasingraten verlangt der Transportunternehmer vom Makler als Schadensersatz (ca. 8.500 EUR).

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
KlimaPro

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige

Neueste Veranstaltungen

Online
Anbieterwechsel in der betrieblichen Krankenversicherung und was es dabei zu beachten gilt
20.05.2025

Betriebliche Krankenversicherung ist der wohl aktuell am stärksten wachsende Vorsorgemarkt. Das sieht man allein …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
20.05.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
04.06.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Tagung / Seminar
Seminar: Persönliches Wachstum, Erfolg und Geld
13.06.2025

Ob Sie es wahrnehmen oder nicht: Geld spielt bei Entscheidungen von Anfang bis Ende …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
degenia blickt auf ein wachstumsstarkes Jahr 2024 zurück – Umsatz und Jahresüberschuss steigen
16.05.2025

Die degenia Versicherungsdienst AG mit Sitz in Bad Kreuznach, bestehend aus dem Deckungskonzeptanbieter degenia …

Recht / Steuern
Urteile, die Mieter und Vermieter kennen sollten - ARAG Experten mit Urteilen rund ums Wohnen
16.05.2025

Kein Geld ohne Widerrufsbelehrung - Ein Vertrag ist ein Vertrag? Nicht immer – vor …

Versicherungen
Diese Versicherer bevorzugen VEMA-Makler bei gewerblichen Sachversicherungen
16.05.2025

Nahezu jeder Selbständige, jede Firma hat Betriebsausstattung in irgendeiner Form. Sei es das Büro …