Unfallgeschädigte können die tatsächlichen Reparaturkosten an einem Fahrzeug ersetzt bekommen, wenn sie maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Das gilt auch, wenn ein erstes Gutachten irrtümlich höhere Schäden angibt. Entscheidend sind …
Einige Details zu den Koalitionsverhandlungen sickern nun doch langsam durch. Die Koalitionspartner in spe haben sich offensichtlich bei der Absicherung gegen Schäden durch Elementargefahren verständigt. Was auf die Versicherungswirtschaft zukommt. …
Unfallschäden bei E-Autos kosten mehr als bei Verbrennern - aber der Unterschied schrumpft. Bei der Häufigkeit der Schäden sind die E-Autos im Vorteil.
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