In der Unfallversicherung gelten bestimmte Fristen, die vom Versicherungsnehmer einzuhalten sind. Doch muss der Versicherer die Folgen verdeutlichen, wenn jemand sich nicht an diese Fristen hält? Diese Frage könnte bis nach Karlsruhe gehen.
Das OLG Karlsruhe hat eine Klage abgewiesen, bei der es um eine stillschweigende Willenserklärung in Verbindung mit einer Wohngebäudeversicherung ging. Ein Versicherter hatte auf ein Schreiben eines Versicherungsvertreters mit Fristvorgabe nicht rea…
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