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23. 05. 2014 - BGH-Entscheidungen sorgen für hohes Beschwerdeaufkommen im Lebensversicherungsbereich

(ac) Der Ombudsmann für Versicherungen, Prof. Dr. Günter Hirsch, ehemaliger Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), hat seinen Jahresbericht 2013 vorgelegt. Demnach gingen im ersten Halbjahr viele Beschwerden zur Lebensversicherung als Folge diverser BGH-Entscheidungen ein. Im zweiten Halbjahr sind auch die Eingaben zu anderen Sparten, vor allem bei der Hausrat-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung, angestiegen.Im gesamten Berichtsjahr 2013 erreichten den Ombudsmann seinem aktuellen Tätigkeitsbericht zufolge insgesamt 18.740 Beschwerden. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg von 8,6%, nachdem in beiden Jahren zuvor jeweils ein Rückgang der Beschwerden (–3,4%, –2,7%) festzustellen war. Im langjährigen Vergleich ist festzustellen, dass die Schlichtungsstelle 2013 zum fünften Mal mehr als 18.000 Eingaben erhalten hat. Den größten Anstieg gab es im Jahr 2013 bei der Unfallversicherung (+17,5%) sowie bei der Kfz-Kasko- (+14,3%) und der Lebensversicherung (+13,2%). Rückgänge waren in der Gebäude- (-4,7%) und in der Kfz-Haftpflichtversicherung (-2,4%) zu verzeichnen. Veränderungen in dieser Größenordnung sind nicht ungewöhnlich und stellen in den meisten Sparten Ausgleichsbewegungen zu den Vorjahren dar.Lebensversicherung beschäftigt die OmbudsstelleAnders bei der Lebensversicherung: In dieser Sparte gab es 4.323 (Vorjahr: 3.818) zulässige Beschwerden, viele bezogen sich auf wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Jahren 2012 und 2013. Das führte zu einem Anstieg beginnend im Jahr 2012, der sich in den ersten Monaten des Berichtsjahres fortsetzte. In den Urteilen wurde festgestellt, dass die Kostenverrechnung nach dem Zillmerverfahren die Kunden unangemessen benachteiligt. Entsprechende Klauseln sowie solche zum Stornoabzug erklärte der BGH für unwirksam. In weiteren Entscheidungen wurde der Mindestrückkaufswert konkretisiert und die Rechtsprechung auf andere Vertragsgenerationen übertragen. Aufgrund der starken Prägung der Rechtslage zur Lebensversicherung durch Richterrecht ergab sich für den Ombudsmann dem aktuellen Bericht zufolge ein erheblicher Arbeits- und Organisationsaufwand, um der jeweilig fortgeschriebenen Rechtslage in der Beschwerdebearbeitung zügig Rechnung zu tragen. Ebenfalls im Zusammenhang mit der geschilderten Rechtsprechungsentwicklung steht die Erfolgsquote in der Lebensversicherung. Sie ist mit 34% deutlich angestiegen. Hintergrund für viele dieser Beschwerden war laut Ombudsmann in der Regel kein Streit, sondern die lange Zeitdauer für die Neuberechnung auf Grundlage der BGH-Rechtsprechung. Die Versicherer halfen in der Regel sofort ab oder folgten dem Vorschlag des Ombudsmanns, erklärt Hirsch dazu.„Zermürbungstaktik“ konnte nicht nachgewiesen werdenIm Berichtsjahr geriet das Regulierungsverhalten der Versicherer in die Kritik: Das Bundesjustizministerium hatte den Versicherungsombudsmann im März 2013 gebeten, sich im Rahmen einer Umfrage bei den Gerichten ebenfalls zu der Frage zu äußern, ob Versicherer zunehmend unter Ausnutzung ihrer wirtschaftlich stärkeren Position die Regulierung von Ansprüchen der Versicherten systematisch verzögerten („Zermürbungstaktik“) oder gänzlich verweigerten. Unter Hinweis auf statistische Erkenntnisse wurde mitgeteilt, dass die Bereitschaft zur einvernehmlichen Streitbeilegung im Beschwerdeverfahren in den letzten Jahren nicht abgenommen hat und dass aus den Beschwerden und dem Verfahrensverhalten der Versicherer keine Rückschlüsse auf ein systematisch verzögerndes Regulierungsverhalten der Versicherer gezogen werden konnten. Dies deckte sich mit den Erhebungen bei den Gerichten. (Siehe dazu Schadensregulierung weiter im Fokus des Bundesjustizministeriums und Nächste Runde im Streit um Praxis der schadensregulierung

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