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13. 05. 2014 - AXA versichert Mitarbeiter gegen Verdienstausfall im Ausland

   (ac) Mit der Krankentagegeldversicherung FlexMed Global Cash von AXA können Unternehmen ihre ins Ausland entsendeten Mitarbeiter im Krankheitsfall finanziell absichern.Die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland gehört für viele Konzerne und Mittelständler zum Tagesgeschäft. Umfragen zufolge arbeiten derzeit fast drei Millionen deutsche Expatriates (kurz: Expats) für ihr Unternehmen im Ausland. Laut Axa ist während des Auslandseinsatzes nicht nur ein weltweiter Krankenversicherungsschutz gefragt, sondern auch eine Krankentagegeldversicherung. Daher bietet die AXA Krankenversicherung AG nun eine Krankentagegeldversicherung an, die auf den Auslandsaufenthalt zugeschnitten ist.Mit FlexMed Global Cash helfen Unternehmen ihren Angestellten, Verdienstausfällen überall auf der Welt vorzubeugen. Diese finanzielle Absicherung für entsendete Mitarbeiter bietet die AXA Krankenversicherung AG in Verbindung mit ihren bisherigen Tarifen FlexMed Global sowie FlexMed Global Impat an. Neben der Absicherung ins Ausland entsendeter Mitarbeiter richtet sich das Auslandskrankentagegeld auch an diejenigen, die als Impatriates für ihr Unternehmen in Deutschland arbeiten. Arbeitgeber erhalten mit FlexMed Global Cash bzw. FlexMed Global Cash Impat weltweit gültige Zusatztarife, die zusammen mit einer bestehenden Auslandskrankenversicherung von AXA abgeschlossen werden können.Bei der Gestaltung der Vertragskonditionen sind die Unternehmen flexibel. Die Versicherungsdauer kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren frei gewählt werden. Zudem können verschiedene Karenzzeiten vereinbart werden: Möglich sind 42, 91 oder 182 Tage. Tritt dann eine ambulante oder stationäre Arbeitsunfähigkeit ein, erhalten die Versicherten die vereinbarten Leistungen über einen Zeitraum von bis zu 78 Wochen, einschließlich der gewählten Karenzzeit. AXA erstattet ein Krankentagegeld bis zu 80% des auf den Kalendertag umgerechneten Bruttoeinkommens. Die Auszahlung des Krankentagegelds ist steuerfrei und erfolgt auch für Sonn- und Feiertage.

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