Schadenregulierung - Versicherer müssen auch bei …

Anzeige
Leistungsvergleich VSH

Schadenregulierung - Versicherer müssen auch bei Fahrlässigkeit zahlen

Das Schnitzel brät in der Pfanne, und es klingelt an der Tür. Wer sich dort festschwatzt und den Herd vergisst, riskiert mitunter großen Schaden. Doch auch bei grober Fahrlässigkeit können sich Versicherungen nicht gänzlich vor dem Erstatten drücken – sie müssen Einzelfälle genau prüfen. Keine Chance besteht allerdings bei Alkohol am Steuer: Hier können die Versicherer die Entschädigungszahlung sogar komplett streichen, schreibt Finanztest in der Januar-Ausgabe. Ein Erdgeschossfenster auf Kipp und es wird eingebrochen, den Autoschlüssel im Restaurant in der Manteltasche gelassen und der Wagen wird geklaut, den Herd angelassen und rausgegangen und die Wohnung brennt – alles Fälle von grober Fahrlässigkeit. Früher konnten sich Versicherer frei nach dem Motto „selber Schuld“ elegant aus der Affäre ziehen – und nichts bezahlen. Seit einer Gesetzesänderung von 2008 müssen sie auch genau überprüfen, unter welchen Umständen der Schaden entstand. Eine Reihe von Urteilen zeigt: Oft müssen sie zahlen, wenn auch nicht immer die volle Summe. Die Januar-Ausgabe von Finanztest listet nun auf, wie die Gerichte im Streitfall das reformierte Recht auslegen. Mal urteilten die Richter, ein Drittel Kürzung sei angemessen, mal musste der Versicherer gar nicht zahlen. In jedem Fall empfiehlt es sich aber für den Versicherungskunden, alles anzugeben, was einen entlasten kann. Das kann auch der Nachweis von extremem Sonnenschein sein, der dazu führte, dass eine rote Ampel komplett übersehen wurde. Die Stiftung Warentest rät außerdem, sich die Versicherungsunterlagen genau anzusehen. Ist der Vertrag älter als 2008 und hat der Versicherer nie verständlich über die neue Quotelung bei grober Fahrlässigkeit informiert, muss er in vielen Fällen voll zahlen. Im Schadensfall sollte man auf eine wertende Betrachtung seines Einzelfalls bestehen. Der ausführliche Bericht über Schadenregulierung erscheint in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 18.12.2013 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de abrufbar.PressematerialCoverAudio

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest
Anzeige
kostenfreien Platzierung MMM 2026

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
Vermittlerfortbildung 2026
Anzeige
KlimaPro

Neueste Veranstaltungen

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
13.01.2026

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
13.01.2026

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
17.02.2026

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2026
18.02.2026

Bei der John-Vermittlerfortbildung verbinden sich Wissen und Inspiration, um Ihre Expertise auf ein neues …

Neueste Pressemeldungen

Wirtschaft / Politik
Brüssel: Einigung zur Retail Investment Strategy erzielt
19.12.2025

In der Nacht zum Donnerstag haben sich die Trilog-Unterhändler des Europäischen Parlaments und der …

Recht / Steuern
Weihnachtliche Gerichtsurteile - ARAG Experten mit kuriosen Urteilen zur Weihnachtszeit
19.12.2025

Rentier ist kein Haarwild - Ein Rentier-Unfall in Norwegen wurde für einen deutschen Autofahrer …

Versicherungen
Personalveränderung im Vorstand der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherungsgruppe
19.12.2025

Mit Wirkung zum 01.01.2026 haben die Aufsichtsräte der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherungsgruppe Daniel Sander in …